Label
Muss ich „Wohnungsanfrage nach § 19 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG)“ beantworten?

Portrait von Julia Klöckner
Julia Klöckner
CDU
77 %
150 / 194 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Werner S. •

Muss ich „Wohnungsanfrage nach § 19 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG)“ beantworten?

Sehr geehrte Frau Klöckner,

die Stadt Aalen verschickt schon wieder „Wohnungsanfrage nach § 19 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG)“, in dem sie Vermieter auffordert die Auszugsdaten namentlich genannter Mieter bzw ehemaliger Mieter anzugeben, bei Nichtbeibringung wird gleich ein Zwangsgeldverfahren angedroht.

Gleiches Schreiben wurde mir vor ein paar Jahren schon einmal zugeschickt, und ich informierte darüber ebenfalls den Landtag. Damals bekam ich die Antwort dass dies seit 2016 nicht mehr rechtens wäre. Rechtliche Schritte seitens der Stadt Aalen blieben damals aus, sowie weiterer Schriftwechsel.

Da aber die Praxis weiter betrieben wird, möchte ich anfragen ob sich vielleicht zwischenzeitlich rechtlich diesbezüglich etwas geändert hat, oder ob auch dieses Schreiben nicht mit den Gesetzen in Einklang steht und ich es einfach ignorieren kann.

freundliche Grüße, S

Portrait von Julia Klöckner
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.

Bitte beachten Sie, dass Julia Klöckner diesen Dienst nicht als Kommunikationskanal nutzt. Anfragen, die ihre Funktion als Präsidentin des Deutschen Bundestages betreffen, richten Sie bitte an praesidentin@bundestag.de

Für Anliegen an Julia Klöckner als Bundestagsabgeordnete schreiben Sie bitte an julia.kloeckner@bundestag.de

Alternativ können Sie auch Ihren regional zuständigen Bundestagsabgeordneten kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen 
Team Julia Klöckner MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Julia Klöckner
Julia Klöckner
CDU

Weitere Fragen an Julia Klöckner