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Warum gibt es keine konsolidierte Fassung von Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Bundestag (Bundesrat und Länderparlamenten)?

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Julia Klöckner
CDU
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Frage von Martin L. •

Warum gibt es keine konsolidierte Fassung von Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Bundestag (Bundesrat und Länderparlamenten)?

Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,
im Gegensatz zur Europäischen Union werden im Zusammenhang mit Gesetzen zur Änderung von bereits bestehenden Regelungen nur die ganz konkreten Modifikationen veröffentlicht und keine "konsolidierte" Fassung in Form des bestehenden Regelungstexts und den darin eingearbeiteten Änderungen.
Warum nicht ?
Es ist doch offensichtlich, dass eine konsolidierte Fassung das Verständnis über die beabsichtligte Regelungsänderung ungeheuer erleichtern würde - nicht nur für uns BürgerInnen, sondern für Tausende von MitarbeiterInnen in Ministerien und für die Abgeordneten bzw. VertreterInnen nicht nur im Bundestag, die sich jeweils eine dezidierte Meinung zu den Änderungsvoirschlägen bilden müssen.

Bitte ändern Sie das. Es würde die Effizienz von Gesetzgebungsprozessen erheblich steigern.
Beste Grüße
Martin L.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.

Bitte beachten Sie, dass Julia Klöckner diesen Dienst nicht als Kommunikationskanal nutzt. Anfragen, die ihre Funktion als Präsidentin des Deutschen Bundestages betreffen, richten Sie bitte an praesidentin@bundestag.de

Für Anliegen an Julia Klöckner als Bundestagsabgeordnete schreiben Sie bitte an julia.kloeckner@bundestag.de

Alternativ können Sie auch Ihren regional zuständigen Bundestagsabgeordneten kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen 
Team Julia Klöckner MdB

Anmerkung der Redaktion
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