Welche konkrete Initiative unterstützen Sie, um dokumentierte Benachteiligungen engagierter Väter im Sorge/Umgang/Unterhalt zu beheben – und welcher Bundestagsausschuss ist dafür federführend?
Sehr geehrte Frau Klöckner,
ich bin Vater von zwei Kindern (7/10), betreue ca. 45%; die Kinder wünschen 50:50. In der Praxis reicht eine Abweichung von 50/50 oft, damit ein Elternteil als „hauptbetreuend“ gilt und der andere trotz hoher Betreuungsleistung fast vollen Unterhalt zahlt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (AZ 2025_F_11334) teilte mir schriftlich mit: Das AGG greift im Familienrecht wegen §19 Abs.4 nicht und die ADS kann Entscheidungen von Jugendämtern/Familiengerichten nicht überprüfen. Zugleich verweist die ADS darauf, dass Benachteiligungen von Vätern bekannt sind und in ihren Berichten an den Bundestag auftauchen.
Meine Bitte: Stoßen Sie eine parlamentarische Befassung (Prüfauftrag/Anhörung) an, wie diese Schutzlücke und die Unterhaltslogik bei nahezu paritätischer Betreuung reformiert werden können. Welcher Ausschuss ist zuständig und wie bringe ich das am wirksamsten ein (Petition, Kleine Anfrage, Ansprechpartner)?
Mit freundlichen Grüßen
René F.