Im Vordergrund steht hierbei die notwendige politische Neutralität der Verwaltung
Der 17. Mai steht in besonderer Weise für den Kampf gegen Diskriminierung und für die Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Das Hissen der Regenbogenflagge an diesem Tag unterstreicht diese Haltung. Ich habe zudem entschieden, dass dies der einzige Anlass sein wird und eine entsprechende Beflaggung sich nicht auch auf den Christopher-Street-Day erstreckt.
Im Vordergrund steht hierbei die notwendige politische Neutralität der Verwaltung
Als eigenständiges Verfassungsorgan regelt der Deutsche Bundestag das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich in eigener Verantwortung. Die sogenannte Flaggenordnung des Bundestages sieht vor, dass „zu tageweise bestimmten Anlässen“ beflaggt werden kann. Ich habe auf dieser Grundlage entschieden, anlässlich des 17. Mai – dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie – die Regenbogenflagge für einen Tag auf dem Reichstagsgebäude zu hissen.
Ganz grundsätzlich gilt in der parlamentarischen Debatte: Die politische Auseinandersetzung wird durch das Wort geführt. Es ist somit nicht gestattet, in einer Plenarsitzung Kleidungsstücke oder Accessoires zu tragen, mit denen eine politische Demonstration oder Botschaft verbunden ist.
Ich persönlich habe die Kooptation nicht in Anspruch genommen und an diesen Sitzungen nicht teilgenommen. Deshalb hatte ich dies qua-Amt-Mitgliedschaft erst nicht angegeben, weil ich sie nicht wahrgenommen hatte.