Die Farben unserer Fahne sind nicht nur ein Symbol für die im Grundgesetz explizit genannten Freiheitsrechte, sondern für das gesamte Spektrum unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das schließt die Würde jedes Einzelnen und das Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit mit ein, unabhängig von sexueller Identität oder Orientierung.
Ich bin – anders als Sie schreiben – nicht der Ansicht, dass es bei einem möglichen Verbotsantrag darum ginge, unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Wovor ich allerdings warne: Die Parteien sollten den Eindruck vermeiden, sie würden versuchen, sich unliebsamer Meinungen zu entledigen. Das habe ich auch in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ gesagt, auf die Sie sich beziehen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Bundestagspräsidentin zu hypothetischen Fragen generell keine Antwort geben kann
Im Vordergrund steht hierbei die notwendige politische Neutralität der Verwaltung
Eine automatische Nachzählung ist im Bundeswahlgesetz und im Wahlprüfungsgesetz nicht vorgesehen.
Sie hatten Ihre Frage bereits am 21. Mai hier auf Abgeordnetenwatch gestellt. Inhaltlich verweise ich auf meine dazu eingestellte Antwort