Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?

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Julia Verlinden
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Alexander K. •

Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?

Sehr geehrte Frau Dr. Verlinden,

nach der Sommerpause soll der Bundestag noch über die Entkernung des Klimaschutzgesetzes abstimmen. In der neuen Vorlage geht es u.a. um die Aufhebung der jährlichen Sektorenziele.
Wie soll Ihrer Meinung nach das 1,5 Grad Limit von Paris, dem Ihre Partei ja auch zugestimmt hat, eingehalten werden, wenn

a) das künftige KSG noch weicher formuliert wird als das aktuelle KSG
und
b) das aktuelle KSG schon nicht ausreicht, weil es noch bis 2045 erlaubt Treibhausgase auszustoßen, während wir die maximalen 1,5 Grad wahrscheinlich bis 2030 überschreiten werden?

https://www.mcc-berlin.net/forschung/co2-budget.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

wir Grüne kämpfen in der Koalition hart für mehr Klimaschutz, und tun dies auch in den parlamentarischen Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz, die derzeit noch andauern.

Wirksame Klimapolitik braucht demokratische Mehrheiten und nicht immer sind wir uns in der Koalition auf Anhieb einig: Mit SPD und FDP ringen wir ständig um Tempo, Ambition und Prioritäten.

Das Klimaschutzgesetz ist ein wichtiges Instrument, um Fortschritte im Klimaschutz zu monitoren, und sicherzustellen dass alle Ministerien einen Beitrag leisten. Als Grüne haben wir durchgesetzt, dass im vorliegenden Gesetzentwurf die jährlichen Sektorziele weiterhin überprüft werden. Es wird sehr deutlich zu sehen sein, welche Bereiche zu viele Emissionen ausstoßen. Fortschritt oder Lücken beim Klimaschutz bleiben so glasklar sichtbar. Kein Sektor und Ministerium wird sich seiner Verantwortung entziehen. Neben der Rückschau bekommt das Klimaschutzgesetz im vorliegenden Vorschlag der Bundesregierung eine neue, vorausschauende Zukunftskomponente. Die Neuregelung sieht vor, dass jedes Jahr geprüft werden soll, ob mit den Klimaplänen der Bundesregierung das Gesamtminderungsziel bis 2030 erreicht werden kann. Ist das zwei Jahre in Folge nicht der Fall, muss die gesamte Bundesregierung Maßnahmen zur Zielerreichung beschließen. Diese Vorausschau ist eine sinnvolle Ergänzung, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Der Expertenrat, der schon jetzt den Fortschritt beim Klimaschutz überwacht, wird im Gesetzentwurf zu einem wissenschaftlichen Klimawächter, an dessen ambitionierten Vorschlägen und Empfehlungen sich die Regierung messen lassen muss. Das ist ein echtes Novum. Maßnahmen zur Reduktionsminderungen müssen insbesondere von solchen Sektoren kommen, die ihre Ziele verfehlen. Klar ist dabei auch, dass Flexibilität dort ihre Grenzen hat, wo die fehlenden Einsparungen eines Sektors zur Belastung eines anderen Sektors werden oder die Verletzung der Klimapflichten insgesamt riskieren.

Die jeweiligen Ziele sind so anspruchsvoll, dass kein anderer Sektor die Klimaschutzlücke aus dem Verkehrs- und Gebäudesektor ohne weiteres kompensieren können wird. Auch von der europäischen Ebene kommt Druck, schnell in die Umsetzung zu kommen.

Die von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm vereinbarten Maßnahmen schließen etwa 80 Prozent der Ziellücke bis 2030, die uns die Große Koalition hinterlassen hatte. Diese Maßnahmen gehen maßgeblich auf grüne Initiativen und Gesetze zurück, vor allem durch den Neustart der Energiewende: endlich gehen z. B. wieder viel mehr Solaranlagen ans Netz. Es ist nicht zu bestreiten, dass die Maßnahmen noch nicht ausreichen, um die Klimaziele 2030 zu erfüllen und Deutschland auf einen Paris-konformen Pfad zu bringen. Das gilt insbesondere für den Verkehrs- und den Gebäudesektor. Die verbleibende nötige Emissionsreduktion bleiben als Verantwortung für die Erreichung unserer Klimaziele erhalten. Die Rolle und Verantwortung aller Minister*innen bis zur Gesamtverantwortung des Kanzlers wird dabei eine wichtige Rolle spielen.

Die Verantwortung, unsere Lebensgrundlagen zu erhalten, fatale Folgen der Klimakrise zu vermeiden, die Freiheiten der künftigen Generationen zu sichern, liegt nicht nur bei einem einzelnen Koalitionspartner, sondern ist zentrale Aufgabe und Verpflichtung für die gesamte Bundesregierung.

Wir von Bündnis 90/Die Grünen werden uns weiterhin aufs Stärkste dafür einsetzen, in der Koalition weitere Maßnahmen zu beschließen, um die Klimaziele zu erreichen. Dazu gehört z.B. auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Verlinden

 

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