Wenn die Grünen sich so sicher sind, dass die AFD verboten werden muss, weshalb beantragen Sie dann nicht endlich im Bundestag eine Abstimmung für den Gang vors BVG? Polemisieren stattdessen endlos?
Sehr geehrte Frau Hamburg,
in einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung solange, bis ein Gericht entschieden hat.
Sehen die Grünen diesen demokratischen Grundsatz anders?
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bestätigte im Mai 2024 die Einstufung der AFD als Verdachtsfall. Aber Verdachtsfall heißt nicht gesichert !
Das BfV hat kurz vor der Wahl die AfD Anfang Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.
Aber dies wurde bis dato nicht vom zuständigen Verwaltungsgericht Köln, geschweige denn von Instanzgerichten, bestätigt.
1. Die Grünen fordern dennoch Verbot der AFD, gilt für die Grünen keine Unschuldsvermutung im Rechtsstaat, bis zum Gerichtsurteil?
2.Wenn die Grünen sich so sicher sind, dass die AFD verboten werden muss, weshalb beantragen Sie dann nicht endlich im Bundestag eine Abstimmung für den Gang vors BVG? Polemisieren stattdessen "ewig und endlos"? Sorge vor demokratischer Abstimmungsniederlage?
Hallo,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin aufgeworfenen Fragen.
Zunächst ist wichtig klarzustellen: Die Unschuldsvermutung ist ein zentraler Grundsatz unseres Rechtsstaates. Auch Bündnis 90/Die Grünen stellen diesen Grundsatz nicht infrage. Gerade deshalb betonen wir, dass ausschließlich das Bundesverfassungsgericht über ein mögliches Parteiverbot entscheiden kann – nicht Parteien, nicht Parlamente und nicht Sicherheitsbehörden.
Die Einstufungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz – ob als Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextremistisch – ersetzen kein gerichtliches Verfahren, sondern stellen verwaltungsrechtliche Bewertungen dar, die selbstverständlich gerichtlich überprüfbar sind. Dass entsprechende Verfahren anhängig sind oder anhängig gemacht werden können, ist Ausdruck funktionierender Gewaltenteilung.
Zu Ihren konkreten Fragen:
1. Gilt für Bündnis 90/Die Grünen die Unschuldsvermutung bis zu einem Gerichtsurteil?
Ja. Gerade deshalb fordern wir kein politisches „Verbot per Beschluss“, sondern eine rechtsstaatliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Die Forderung nach einer solchen Prüfung ist keine Vorverurteilung, sondern der Versuch, Klarheit durch das dafür vorgesehene Verfassungsorgan zu schaffen.
2. Warum beantragen die Grünen nicht einfach eine Abstimmung im Bundestag über ein Verbotsverfahren?
Ein Verbotsantrag ist rechtlich und politisch ein äußerst schwerwiegender Schritt. Er muss sorgfältig vorbereitet, juristisch belastbar und aussichtsreich sein. Ein übereilter oder schlecht begründeter Antrag, der vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, würde einer verfassungsfeindlichen Partei eher nutzen als schaden.
Hinzu kommt: Ein Verbotsantrag kann nur von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Innerhalb dieser Verfassungsorgane ist eine breite Abstimmung notwendig, um ein gemeinsames, tragfähiges Vorgehen sicherzustellen. Es geht dabei nicht um „Angst vor Abstimmungen“, sondern um die Verantwortung, das Instrument des Parteiverbots nicht zu politisieren oder zu entwerten.
Abschließend: Die öffentliche und parlamentarische Auseinandersetzung mit der AfD ist keine Polemik, sondern Teil demokratischer Meinungsbildung. Gleichzeitig gilt: Ein Parteiverbot kann und darf nur am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens stehen – nicht am Anfang.
Ich hoffe, diese Erläuterungen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Team Hamburg
