Guten Tag Frau Paulus, die neu in Kraft getretenen Gesetze zur PPWR verhindern das Klein- und Kleinstunternehmer ihr Geschäft in der EU weiterführen können. Wird es bald Bagatellgrenzen geben?

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Jutta Paulus
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Frage von Cornelius E. •

Guten Tag Frau Paulus, die neu in Kraft getretenen Gesetze zur PPWR verhindern das Klein- und Kleinstunternehmer ihr Geschäft in der EU weiterführen können. Wird es bald Bagatellgrenzen geben?

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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Fragen zu den neuen Vorgaben der PPWR und den Auswirkungen auf Klein- und Kleinstunternehmen.

Wir können Ihre Sorge gut nachvollziehen. Gerade für kleinere Unternehmen kann es unverhältnismäßig sein, wenn bereits der Versand sehr kleiner Verpackungsmengen in andere EU-Mitgliedstaaten mit zusätzlichen Meldepflichten, Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden ist. Aus unserer Sicht darf die Umsetzung der neuen Regeln nicht dazu führen, dass kleine Unternehmen ihr Geschäft innerhalb der EU nicht mehr wirtschaftlich betreiben können.

Uns ist gleichzeitig wichtig, dass die Kosten für die Entsorgung von Verpackungen nicht einfach bei den Kommunen und damit letztlich bei der Allgemeinheit hängen bleiben. Große Versandunternehmen, die erhebliche Mengen an Verpackungen in andere Mitgliedstaaten bringen, müssen weiterhin angemessen für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen. Es braucht deshalb eine Regelung, die kleine Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreit und gleichzeitig sicherstellt, dass große Unternehmen ihren fairen Beitrag leisten.

Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass es eine Bagatellgrenze für Kleinstunternehmen gibt. Die Grüne Fraktion im Europäischen Parlament hat hierzu im Rahmen des sogenannten „Umweltomnibus“ einen konkreten Vorschlag gemacht. Kleinstunternehmen, die weniger als eine Tonne Verpackungen pro Jahr in einen anderen EU-Mitgliedstaat versenden, sollen demnach von der Verpflichtung zur Ernennung eines Bevollmächtigten ausgenommen werden. Damit könnten viele kleine Unternehmen spürbar entlastet werden.

Eine solche Bagatellgrenze ist allerdings noch nicht beschlossen. Leider sind die Mitgliedstaaten derzeit nicht bereit, den entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission zu verhandeln. Insbesondere die deutsche Bundesregierung lehnt entsprechende Verhandlungen bislang ab. Deshalb ist derzeit noch offen, wann und in welcher Form eine solche Entlastung tatsächlich kommen wird.

Auch im geplanten Circular Economy Act der Europäischen Kommission, der für Herbst 2026 angekündigt ist, wollen wir uns für eine solche Lösung einsetzen. Besonders sinnvoll wäre aus unserer Sicht eine zentrale digitale Plattform, über die Unternehmen ihre Verpflichtungen einfach und möglichst unbürokratisch erfüllen können.

Freundliche Grüße

Jutta Paulus

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