Sehr geehrte Frau Paulus! Kann radioaktiv kontaminiertes Metall nach der Behandlung durch Einschmelzen und Abtrennen der radioaktiven Schlacke noch Plutonium enthalten?

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Frage von Klaus S. •

Sehr geehrte Frau Paulus! Kann radioaktiv kontaminiertes Metall nach der Behandlung durch Einschmelzen und Abtrennen der radioaktiven Schlacke noch Plutonium enthalten?

Sehr geehrte Frau Paulus!

Es ist Stand der Wissenschaft, daß radioaktives Metall aus dem Abriß von Atomkraftwerken auch nach der Behandlung durch Einschmelzen, dem Abtrennen radioaktiver Schlacke und anschließendem "Freimessen" den Alphastrahler Plutonium enthalten kann. Plutonium kann so durch die seit Jahren in Deutschland gängige Praxis ins Metallrecycling eingeschleppt werden und schließlich auch in Gebrauchsgegenständen des Alltags wie etwa Kochtöpfen enthalten sein.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage!

Für die Entsorgung, beispielsweise der Reaktordruckbehälter, gibt es verschiedene Optionen, die in der Entscheidung des AKW-Betreibers liegen. Dies kann z. B. Verwertung durch Einschmelzen von freigemessenen und freigegebenen Metallen sein. Bei diesem Verfahren müssen natürlich die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dieses Verfahren ist in der Strahlenschutzverordnung geregelt und wird sowohl behördlich als auch von unabhängigen Sachverständigen kontrolliert.

Für die Sicherheit von Verbraucherprodukten, wie Kochtöpfen, und die Sicherheit von Lebensmitteln werden das Schnellwarnsystem (Safety Gate) und RASFF genutzt. Auch Schwermetalle wie Plutonium können einen Grund darstellen, um Produkte vom Markt zu nehmen. Mehr unter: https://ec.europa.eu/safety-gate/#/screen/home.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Paulus

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