Frage an Jutta Steinruck bezüglich Recht

Portrait von Jutta Steinruck
Jutta Steinruck
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jutta Steinruck zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Monika K. •

Frage an Jutta Steinruck von Monika K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Steinruck,

kann den deutschen Justizopfern die EU-Kommissarin Reding helfen?
Es wurden von der Kommission Vorgänge in Österreich, Ungarn, etc. beanstandet.
Soll nicht auch einmal ein Blick auf die mächtige BRD in Bezug auf "Rechtsstaat" und "Menschenrechten" geworfen werden?

Bsp.: Der Bundestag drückt klar und deutlich aus, daß Kinder in ihrem Recht auf Unterhaltszahlungen zu unterstützen sind ( https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2009/_03/_26/Petition_3489.abschlussbegruendungpdf.pdf ). Jedoch die Justiz entscheidet gegenteilig und fördert Drückeberger, siehe mein Kommentar vom 06.09.2012 um 14:11 Uhr zu http://www.sueddeutsche.de/politik/eu-frauenquote-mehr-mut-frau-reding-1.1459110 .
Eine Richterin des Landgerichts Landau/Pfalz ignoriert den rechtskräftigen Beschluß des Amtsgerichts Kandel, daß der Mann die Kosten für das durch seinen Betrug notwendige Beschwerdeverfahren gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung von über 10.000 Euro Kindesunterhalt zahlen muß. Sie bezweifelt die Kosten für Porto, Kopien sowie anwaltliche Beratung und läßt das Kind an den Schuldner zahlen (Az.: 3 T 24/12). Die Generalstaatsanwaltschaft lehnt eine Ermittlung wegen Rechtsbeugung ab (Az.: 1 Zs 409/12).
Innerhalb der BRD werden solche Mißstände nicht beanstandet. Der Bürgerbeauftragte von Rheinland-Pfalz ist für Gerichtsurteile nicht zuständig und half mir auch nicht, als ich Akteneinsicht beim Jugendamt Germersheim beantragte, weil er nur "vermittelt", d.h. wenn der Landrat nicht will, dann geschieht eben nichts.

Daher frage ich Sie, ob Frau Reding das in der BRD praktizierte Richterrecht prüfen und beanstanden könnte.
Wegen der grauenhaften Mißstände bei den Jugendämtern gab es eine EU-Petition, http://www.karin-jaeckel.de/aktuelles/aktuelles14.html , die von Herrn Libicki MdEP bearbeitet wurde. Aber meines Wissens war dies nur möglich, weil EU-Ausländer sich über die BRD beschwerten.

Wer hilft den Einheimischen?

Mit freundlichen Grüßen
Monika Koch

Portrait von Jutta Steinruck
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Koch,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch. Zunächst einmal will ich deutlich machen, dass ich den von Ihnen geschilderten Einzelfall nicht kenne und darüber auch keine Aussage treffen werde. Die deutsche Justiz ist durchaus mit einer Reihe von Kontrollinstrumenten und Instanzen ausgestattet, die mit sehr gutem Grund unabhängig und ohne politische Einflussnahme agiert.

Es soll selbstverständlich ein Blick auf Menschenrechtsverletzungen geworfen werden, es muss sogar getan werden. Aber in Bezug auf die von Ihnen eingeforderte Überprüfung des Rechts in Deutschland durch Kommissarin Reding ist eindeutig festzustellen: Hier hat die Europäische Kommission kein Recht, tätig zu werden. Das nationale Richterrecht ist nicht Teil der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Kompetenzbereiche und untersteht somit nur deutscher Gesetzgebung.

Die von Ihnen angesprochen Petition zur Überprüfung der Arbeit der Jugendämter in Deutschland so wie Ihre grundsätzliche Kritik an den Jugendämtern teile ich nicht. Bei allen in Einzelfällen geschehenen Fehlern haben die Jugendämter eine wichtige und zugleich extrem schwierige Aufgabe. Das Grundgesetz und geltende Gesetze schaffen einen klaren rechtlichen Rahmen für die Voraussetzungen einer Inobhutnahme oder eines Entzuges der elterlichen Sorge eines Kindes oder eines Jugendlichen. Es gibt sehr hohe Hürden für den Eingriff des Staates in das Elternrecht, das in Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG unter ausdrücklichem Schutz der Verfassung steht. Jeder staatliche Eingriff in Familien muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, vorrangiges Ziel ist der Erhalt der Familie. Eingriffe in das Elternrecht sind grundsätzlich nur auf Basis richterlicher Entscheidungen insbesondere nach §§ 1666, 1666a BGB rechtmäßig.
Die Petition kam im Übrigen durch die Eingabe eines polnisch sprechenden Petenten zu Stande, über dessen Staatsangehörigkeit kann ich nichts sagen und diese spielt auch keine Rolle bei der Behandlung einer Eingabe, wie Sie vermuten.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Steinruck