Was bedeutet "nachträglicher Richtervorbehalt" ? Dann ist es doch schon gelaufen.

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Frage von Monika W. •

Was bedeutet "nachträglicher Richtervorbehalt" ? Dann ist es doch schon gelaufen.

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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich versuche diese Frage zu beantworten, obwohl es den von Ihnen gefragten Begriff so im juristischen Fachjargon laut meiner Kenntnis nicht gibt. 

Der Begriff Richtervorbehalt beinhaltet, dass eine richterliche Entscheidung für bestimmte juristische Maßnahmen notwendig ist. Hausdurchsuchungen, körperliche Maßnahmen oder Telefonüberwachungen sind dies beispielhaft. Mir ist nur bekannt, dass diese Maßnahmen mit einer richterlichen Anordnung erfolgen dürfen. Ist diese richterliche Zustimmung so nicht erfolgt, können z.B. manche Beweismittel nicht verwertet werden. 

Nachträglicher Richtervorbehalt beinhaltet vom Begriff demnach, dass eine Zwangsmaßnahme bereits durchgeführt wurde und die richterliche Zustimmung im Anschluss erfolgen soll. Dieses ist so nicht rechtens und darf daher keine Anwendung finden. 

Die Polizei darf allerdings im Rahmen der Gefahrenabwehr Personen festsetzen, falls von denen eine Gefahr ausgeht. Wird jemand nach einer Straftat in Gewahrsam genommen, um die die Mitmenschen zu schützen, ist das rechtens. Erfolgt dann kein Haftbefehl, dann ist die Person wieder freizulassen. 

Sollten Sie eine umfangreichere Antwort wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Juristen.

Herzliche Grüße

Kai Vogel