Frage an Kai Wegner von Karl P.
Hallo Herr Scholz,
Sie vertreten als gewählter Vertreter auch meine Interessen im Parlament. Wie Sie wissen, lehnen 61% der Deutschen das so genannte "Fracking" ab. Dies aus guten Gründen. Sie haben jedoch - entgegen des Willens der Mehrheit der Deutschen - einem Frackingverbot nicht zugestimmt.
Warum? Immerhin haben Sie nicht nur (in einer früheren Antwort zum Thema Fracking) unterstrichen, dass "...dass der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser immer an erster Stelle stehen muss", und Sie sich dafür "... auch in Zukunft nachdrücklich engagieren" wollen, sondern über die außerordentlichen Gefahren der diversen Frackingverfahren informiert sind. Diese Gefahren sind objektiv nicht beherrschbar.
Beste Wählergrüße
Karl Ptschyody
Sehr geehrter Herr Ptschyody,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Mai 2016 zur Fracking-Gesetzgebung des Deutschen Bundestages. Gerne nehme ich zu Ihren Ausführungen Stellung.
Der Bundestag hat mittlerweile ein Fracking-Gesetz beschlossen und unkonventionelles Fracking in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots wäre ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst. Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und zudem noch von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen.
Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft. Fracking jeglicher Art wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmittel gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen. Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen. In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt. Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.
Hinzu kommt, dass für jede Form von Fracking künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt wird. Die Wasserbehörden werden zudem ein Vetorecht bei den Genehmigungen erhalten. Auch dürfen Fracking-Gemische künftig keine giftigen Stoffe mehr enthalten. Die eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden.
Mit dem Fracking-Gesetz hat der Bundestag einen Rechtsrahmen für die – notwendige – heimische Gewinnung von Energierohstoffen geschaffen, der dem Schutz von Trinkwasser und Gesundheit den absoluten Vorrang einräumt. Dies ist ganz im Sinne meiner von Ihnen aufgegriffenen Aussage, dass der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser immer an erster Stelle stehen muss. Dies bleibt die Richtschnur meines Handelns.
Mit den besten Grüßen
Kai Wegner