Frage an Kai Wegner bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

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Kai Wegner
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Frage von Antje H. •

Frage an Kai Wegner von Antje H. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Hallo Herr Wegner,

Warum haben Sie gegen die Aufnahme der unbegleiteten minderjährigen Kinder aus griechischen Lagern gestimmt?
Die Zustände in Moria sind menschenunwürdig, nicht erst seit den Großbränden im Lager. Zahlreiche Hilfsorganisationen haben darauf hingewiesen. Was unternehmen Sie, um eine unmittelbare Evakuierung des Lagers politisch zu erzwingen und den Geflüchteten menschenwürdige Behandlung zu ermöglichen? Welche kurz- und langfristigen Maßnahmen treiben Sie voran um Zustände wie in Moria zu beenden und langfristig Zuwanderungsmöglichkeiten zu schaffen?

Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrte Frau Hentrich,

für Ihre Nachricht vom 11. September 2020 zur Situation rund um das abgebrannte Flüchtlingslager in Moria danke ich Ihnen. Gerne nehme ich nachfolgend zu Ihren Ausführungen Stellung.

Die Bilder von Lesbos lassen niemanden kalt. Deswegen ist es aus humanitärer Sicht nachvollziehbar, dass Deutschland in einer einmaligen Aktion zusätzlich 408 Familien mit insgesamt 1553 Flüchtlingen aufnimmt, die anerkannt schutzbedürftig sind. Grundsätzlich muss Hilfe aber vorwiegend vor Ort geleistet werden. Die Europäische Kommission ist in der Pflicht, unverzüglich zu handeln und die Hilfsangebote der europäischen Mitgliedstaaten zu koordinieren. Wichtig ist gemeinsames europäisches Handeln. Die Aufnahmelager in Griechenland sollten zu einem europäischen Projekt gemacht werden, um dort anerkannte Standards zu gewährleisten. Alleingänge Deutschlands bei der künftigen Übernahme von Migranten von der Insel Lesbos wären dagegen ein falsches Signal.

Die Entwicklung macht allgemein deutlich, wie dringend eine gemeinsame europäische Antwort in der Migrationsfrage ist. Auf europäischer Ebene muss die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) mit Nachdruck vorangebracht werden. Die EU braucht einen gemeinsamen, wirksamen Außengrenzschutz. Asylgesuche müssen durchweg bereits an der europäischen Außengrenze gestellt und geprüft werden. Bei Nichtschutzbedürftigen muss eine Zurückweisung bzw. Rückführung direkt von dort aus erfolgen. Sekundärmigration muss innerhalb Europas mit wirksamen Maßnahmen unterbunden werden. Mitgliedstaaten, die einmal für Bewerber zuständig geworden sind, müssen hierfür dauerhaft zuständig bleiben. Anspruch auf Sozialleistungen darf es dann nur in diesen Staaten geben. Jeder EU-Staat muss seiner Verantwortung gerecht werden und einen angemessenen Beitrag in Bezug auf die Verteilung bzw. Versorgung der Schutzbedürftigen leisten.

Im Rahmen meines parlamentarischen Mandates werde ich mich auch in Zukunft dafür engagieren, Menschen in Not zu helfen, Fluchtursachen zu bekämpfen und Migration besser zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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