Frage an Kai Wegner bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Kai Wegner
CDU
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Frage von Peter K. •

Frage an Kai Wegner von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,
im Frühjahr 2006 hatten wir Sie über eine von uns eingereichte Petition unterrichtet und Sie haben sich umfassend mit dem Sachverhalt vertraut gemacht. Im Ergebnis kamen sie zu dem Fazit das sie der CDU Fraktion nahelegen würden das Anliegen im Ausschuss zu unterstützen. Deshalb frage ich Sie -wie alle anderen damals mit der Sachlage betrauten folgendes.

Im Dezember 2005 wurde eine Petition eingereicht. Kritisiert wurde das Verhalten der deutschen Botschaft in Armenien einem Familienangehörigen kein Visum für einen touristischen Kurzzeitbesuch zu erteilen. Ziel der Petition war es die Umstände der Entscheidung aufzudecken und anzuregen wie bei zukünftigen Anträgen auf ein Besuchsvisum unter Beachtung der Ansicht des Petitionsausschusses entschieden werden sollte.

Bis heute -also nach nunmehr weit mehr als 2 Jahren- liegt zu dieser Petition keine Beschlussempfehlung vor. Der Angehörige in Armenien der hier seine Tochter und Enkelkinder besuchen wollte und will würde das bestimmt gerne immer noch machen und wartet immer noch auf den Ausgang dieser Petition.
Wie können sie Bürgern glaubhaft versichern wir haben funktionierende Petitionsverfahren wenn über so lange Zeiträume keine Beschlussempfehlungen getroffen werden?
Können Sie versichern sich nun mit etwas mehr Nachdruck für eine Beschlussempfehlung einzusetzen die das Verfahren beendet?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kunzmann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Petitionen.

Durchschnittlich 15.000 Eingaben erreichen den Petitionsausschuss nach eigenen Angaben jährlich. Bei der Behandlung jeder dieser Petitionen handelt es sich um ein festgelegtes Verfahren. Verschiedene Beteiligte werden in das Verfahren miteinbezogen. So wird unter anderem die Petition samt Beschlussempfehlung den benannten Berichterstattern jeder Fraktion im Deutschen Bundestag vorgelegt. Diese müssen ihrerseits die Beschlussempfehlung samt dazu gehöriger Dokumente wie Stellungnahmen des betroffenen Bundesministeriums oder sonstiger Institutionen sehr genau und gewissenhaft prüfen. Leider kann es bei dieser Vorgehensweise, wie in ihrem Fall, zu unangemessenen Verzögerungen kommen.
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses teilte mir mit, dass Petitionsausschuss über ihre Petition nach der Sommerpause entscheiden wird. Sollten Sie bis dahin keine Stellungnahme des Petitionsausschusses erhalten, möchte ich Sie bitten mir das mitzuteilen, damit ich mich erneut darum kümmern kann.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Wegner

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