wie ist der Ablauf geregelt, damit Hausfrauen, die keine Transferleistungen beziehen, in den Genuss der Energiepreispauschale in Höhe von 300,00€ kommen?

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Frage von Klaus S. •

wie ist der Ablauf geregelt, damit Hausfrauen, die keine Transferleistungen beziehen, in den Genuss der Energiepreispauschale in Höhe von 300,00€ kommen?

Sehr geehrter Herr Wegner,
wie ist der Ablauf geregelt, damit Hausfrauen, die keine Transferleistungen beziehen, in den Genuss der Energiepreispauschale in Höhe von 300,00€ kommen? Ich gehe davon aus, dass die CDU dafür gesorgt hat, das Hausfrauen ohne eigenes Einkommen diese Leistungen des Staates gleichfalls empfangen können.
Mit freundlichen Grüßen
K. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Energiepreispauschale und die damit verbundenen Überlegungen. Gerne nehme ich zu Ihren Ausführungen Stellung.

Die Ampel-Koalition hatte die Energiepreispauschale von 300 Euro ursprünglich nur für Erwerbstätige auf den Weg gebracht. Dies hat die CDU und auch ich persönlich von Anfang als ungerecht kritisiert. Auf Druck der Union und den Sozialverbänden hat die Ampel nachgebessert und zumindest die Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentner und Studenten ermöglicht.

Weitere Bevölkerungsgruppen wie die von Ihnen genannten Hausfrauen, die keine Transferleitungen beziehen, hat die Ampel jedoch nach wie vor nicht berücksichtigt. Dies ist ungerecht, denn von steigenden Energiepreisen sind auch andere Bevölkerungsgruppen hart getroffen. Deshalb werde ich mich auch in Zukunft nachdrücklich dafür einsetzen, dass bei der Energiepreispauschale niemand, der darauf angewiesen ist, vergessen wird.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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