(...) Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass es beim BER nach meiner Auffassung gelungen ist, die Anforderungen an einen international konkurrenzfähigen Flughafen mit den berechtigten Schallschutzinteressen der Bürger bestmöglich zu verknüpfen. Deshalb kann ich auch nicht nachvollziehen, dass Herr Mehdorn gegenwärtig versucht, mit einer gerichtlichen Beschwerde die Umsetzung des Schallschutzprogramms zu verschleppen. (...)
(...) Ganz allgemein führt die Vorstellung einer angeblich übermächtigen Luftverkehrswirtschaft, die ihre Lobbyinteressen auf Kosten der Allgemeinheit durchsetzt, in die Irre. Dies können Sie nicht zuletzt am Beispiel der Luftverkehrsabgabe, die auf Abflüge von deutschen Flughäfen erhoben wird, erkennen. (...)
(...) Weil der Schutz der von den Flugbewegungen betroffenen Bürger sehr wichtig ist, sind in der BER-Planfeststellung umfassende Lärmschutzmaßnahmen für die Gewährung passiven Schallschutzes geregelt worden. Jetzt geht es darum, an den vom Leipziger Oberverwaltungsgericht bestätigten Betriebszeiten des Flughafens festzuhalten und gleichzeitig das Schallschutzprogramm anwohnerfreundlich umzusetzen. (...)
(...) Berlinerinnen und Berliner können für die Anwohnerparkzone des Wohnbereiches, in dem sie amtlich gemeldet sind, bei den jeweils zuständigen Bezirksämtern die Erteilung eines sogenannten Gästeparkausweises beantragen. Von der Erteilung einer Gästevignette sind Bewohner aus dem Postleitzahlenbereich 10000 bis 16999 (Länder Berlin und Brandenburg) ausgeschlossen. (...)
(...) Es ist schlicht eine Tatsache, dass ein Wegfall der morgendlichen und abendlichen Kapazitäten in den Randzeiten Berlin vom wichtigen Interkontinental-Verkehr abschneiden würde. Denn aufgrund der unterschiedlichen Zeitzonen müssen die Fernflüge aus Nordamerika sowie Asien früh morgens landen, während die Starts in Richtung Asien, Südamerika sowie Afrika spät abends erfolgen müssen. (...)