Frage an Karl Klein bezüglich Innere Sicherheit

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Frage von Tommy B. •

Frage an Karl Klein von Tommy B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Klein,

wie beurteilen Sie die derzeitige Ausfallsicherheit von kritischen Infrastrukturen im Land Baden-Württemberg? Gerade der Bereich Gesundheitswesen und damit meine ich nicht nur vornehmlich Krankenhäuser, sondern insbesondere Pflegeeinrichtungen, welche ohne Strom innerhalb von wenigen Stunden vor großen Problemen stehen. Ebenso der Zugang zu Trinkwasser ist für solche Einrichtungen von elementarer Bedeutung.

Darüber hinaus ist unser Rettungswesen ebenso wenig auf einen flächendeckenden Stromausfall vorbereitet. Als simpelstes Beispiel seien hier die Garagentore genannt, welche in den allermeisten Fällen heutzutage elektrisch betrieben sind. Tankstellen funktionieren in der Regel ebenfalls nicht mehr, so dass der Zugang zu Kraftstoff stark eingeschränkt wäre.

Wesentlich dramatisch dürfte aber für die BOS der mögliche Ausfall von Tetra Basisstationen sein. Ohne Kommunikation ist in diesem Zusammenhang die öffentliche Sicherheit maßgeblich gefährdet.

Die derzeitige Vorhaltung von Notstromerzeugern ist nicht ausreichend um die kritische Infrastruktur für mehrere Tage autark arbeiten zu lassen.

Andere Bundesländer haben hierfür bereits erste Maßnahmen eingeleitet.

Dies ist aber nur ein Teilaspekt. Im Gesamten ist unser Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg auf sehr dünnen Stelzen aufgebaut. Wenn man sich im Vergleich dazu das Bundesland Hessen anschaut und deren Ausgaben in diesem Bereich sieht man recht deutlich, dass wir deutliche strukturelle Defizite besitzen.

Grundsätzlich sollte "Vorsicht statt Nachsicht" gelten.

Fragen zu diesem Themenkomplex:
1. Wie ist die flächendeckende Absicherung der kritischen Infrastruktur geplant? Soll diese in den nächsten Jahren ausgebaut werden? Wenn ja, wie?
2. Wie soll die Kommunikation bei einem Blackout sicher gestellt werden? Stromversorgung Tetra Basisstationen
3. Ist angedacht ein KatS-Lager auf Landesebene einzurichten, analog zu anderen Bundesländern?

Mit freundlichen Grüßen
T. B.

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Sehr geehrter Herr B.,

besten Dank für Ihre Anfrage vom 26. Juli 2019. Ihre drei Fragen darf ich Ihnen wie folgt beantworten.

1. Ausfallsicherheit Kritischer Infrastrukturen

Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen treffen in eigener Verantwortlichkeit Vorsorge zum Schutz Ihrer Einrichtungen und deren Betrieb. Bund und Land unterstützen die Betreiber und üben in sicherheitsrelevanten Bereichen die Aufsicht aus. Dabei sind die Themen Stromausfall und Cybersicherheit wichtige Handlungsfelder. Sowohl auf Seiten der Betreiber der Kritischen Infrastrukturen als auch auf Seiten von Bund und Land herrscht durch die stetige Weiterentwicklung der Vorsorgemaßnahmen ein hohes Sicherheitsniveau.

2. Kommunikation bei einem Blackout (BOS-Digitalfunk)

Das Kernnetz des Digitalfunks ist durch eine batteriegestützte, unterbrechungsfreie Stromversorgung und redundant verfügbare Netzersatzanlagen abgesichert. Grundsätzlich ist beim Ausfall des Stromnetzes der Betrieb für mindestens 2 Stunden, an rund 60 herausragenden Funkstandorten ist die Versorgung für mindestens 72 Stunden sichergestellt. Derzeit setzt Baden-Württemberg beschlossene Maßnahmen zur Netzhärtung landesweit um, die eine flächendeckende Absicherung der Funkversorgung im Falle eines lang andauernden Stromausfalls für mindestens 72 Stunden gewährleisten.

Feuerwehr, Rettungsdienst und im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen steht im übrigen bis zum Abschluss der Netzhärtung der bisher verwendete Analogfunk als Funksystem zur Verfügung, das ebenfalls über eine unabhängige Stromversorgung verfügt.

3. Katastrophenschutzlager auf Landesebene

Die erforderlichen Materialien werden grundsätzlich dezentral vor Ort auf Ebene der unteren Katastrophenschutzbehörden vorgehalten oder es sind Planungen vorhanden, wo Bedarfsgegenstände zeitnah beschafft werden können. Der Katastrophenschutz Baden-Württemberg verfügt in Kooperation mit dem DRK zusätzlich über Lagermöglichkeiten im Regierungsbezirk Stuttgart und unter Federführung des RegierungspräsidiumsKarlsruhe über weitere Lagermöglichkeiten im Regierungsbezirk Karlsruhe. Derzeit wird geprüft, inwieweit vorhandene Vorhaltungen erweitert werden sollen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Klein