Frage an Katarina Barley bezüglich Recht

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Katarina Barley
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Katarina Barley von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geejrte Frau Dr. iur. Barley,

vielen Dank für Ihre ersten Einlassungen (1).

Leider haben Sie mich mißverstanden.

Ich wollte von Ihnen in Erfahrung bringen, ob DIE REGIERUNG Humanwissenschafter befragt hat und -ggf.- welche das waren.

Ich würde mich dann in wissenschaftsüblicher Weise dorthin wenden wollen, denn es wird ja wohl nicht um schützenswerte juristische bzw. Staatsgeheimnisse o.ä. handeln.

Natürlich interessiert mich auch der tiefere Grund dafür, daß
- Stellungnahmen der Bundesregierung "grundsätzlich nicht veröffentlicht werden"
und
- daß der Petitionsausschuß uns keine Einsicht gewährt, nur weil er nicht muß.

Könnten Sie sich hierzu bitte noch erklären? Welcher Unterschied besteht zu obrigkeitsstaatlichem Gehabe um "Herrschaftswissen", weches zu haben Ihnen - uns aber nicht- zustünde?

In der Annahme, daß es Ihnen höchst persönlich erlaubt ist, die Stellungnahme aus dem - derzeit von Ihrem Genossen Maas angeführten- Justizministerium einzusehen und zu kopieren, bitte ich nun Sie höflichst um Übermittlung einer Kopie zum Freundschafts /Selbstkostenpreis.

Können und wollen Sie das bitte so einrichten?

Falls nicht, bitte ich um Nennung des wahren Hinderungsgrundes..

Hochachtungsvoll

Dipl. med. W. Meißner
Sachverständiger
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_katarina_barley-778-78009--f448111.html#q448111

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meißner,

der Petitionsausschuss veröffentlicht keine weiteren Unterlagen aus dem Petitionsverfahren oder leitet sie an Dritte weiter. Der besonderen Vertrauensbeziehung zwischen dem Petenten und dem Parlament ist Rechnung zu tragen. Da es auch um sensible personenbezogene Daten geht, muss die Verfahrensherrschaft beim Petitionsausschuss liegen. Dies ist in den Grundsätzen über die Behandlung von Petitionen beim Bundestag nicht vorgesehen.

Der Bundesregierung obliegt eine Veröffentlichung ihrer Stellungnahmen. Ich bitte sie deshalb, Ihre Anfrage direkt an das zuständige Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katarina Barley, MdB

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