Frage an Katarina Barley bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Katarina Barley
SPD
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Frage von Silvia B. •

Frage an Katarina Barley von Silvia B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Barley,

wie stehen Sie zu der Ungerechtigkekt, dass Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit z.B an den deutschen und an den italienischen Parlamentswahlen teilnehmen während ein ausschließlich Deutscher nur an einer Wahl teilnehmen kann. Meiner Einschätzung nach widerspricht das dem Demokratieprinzip. Man kann in Deutschland ja auch nicht in Bayern und Baden-Württemberg bei der Landtgswahl abstimmen. Werden Sie sich dafür einsetzen, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen?

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Braunger

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SPD

Sehr geehrte Frau Braunger,

in Deutschland hat jemand, der neben der deutschen noch eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzt nicht mehr und nicht weniger Rechte als alle anderen deutschen Staatsangehörigen. Niemand kann unter Berufung auf eine andere Staatsangehörigkeit zusätzliche Rechte in Deutschland geltend machen oder sich seinen Pflichten, zum Beispiel der Wehrpflicht, entziehen.

Darüber hinaus gehende Rechte können sich für deutsche Mehrstaater nicht innerhalb Deutschlands, sondern nur im Verhältnis zu dem jeweils anderen Staat ergeben, dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen. Die Ausübung dieser Rechte (Wahlrecht) hängt zum einen von der Rechtsordnung des anderen Staates ab und bleibt zum anderen ohne Einfluss auf Politik, Gesellschaft oder den Einzelnen in Deutschland.

Obwohl viele Deutsche zusätzliche Staatsangehörigkeiten haben und „fremde“ nationale Parlamente wählen können, ist die Auslandswahlbeteiligung in der Regel niedrig. Viele Herkunftsländer haben weder Briefwahlsysteme etabliert, noch führen sie Wahlen in ihren diplomatischen Vertretungen durch.

Dass Menschen mit zwei Staatsbürgerschaften in zwei Ländern wählen können, während deutsche Einfachstaatsbürger in ihren demokratischen Mitbestimmungsrechten auf Deutschland beschränkt sind, ist kein Verstoß gegen die Gleichheit der Bürger, denn das Prinzips der Wahlgleichheit bezieht sich auf den einzelnen Nationalstaat. Keine Anti-Diskriminierungsnorm im nationalen oder internationalen Recht verlangt die Gleichbehandlung durch verschiedene, unabhängige Staaten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katarina Barley, MdB

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