Hallo Frau Barley, wie stehen Sie zu der geplanten Altautoverordnung 2026 welche ein Verkaufsverbot von PKWs ohne gültige Hauptuntersuchung (TÜV) vorsieht ?
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0451
und hier einfacher zu verstehen: https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/gebrauchtwagen-verkauf-in-der-eu-kein-verkauf-ohne-tuev-oder-gutachten/
Im letzten Jahr wurde versucht (zum Glück ist die Verordnung abgelehnt worden), dass PKWs welche älter als 10 Jahre sind, jährlich zu HU müssen - obwohl dies nachweislich nicht zu einer erhöhten Sicherheit im Straßenverkehr führen würde.
Dieses Jahr nun obige Verordnung, dass nur noch PKWs mit gültiger HU verkauft werden dürfen, auch von privaten Verkäufern.
Für mich drängt sich die Frage auf, ob hier nicht die Prüfstellen-Lobby nach Wegen sucht mehr Prüfungen und somit mehr Geschäft zu realisieren.
Des Weiteren muss man sich fragen, warum der private Verkauf von Wirtschaftsgütern hier geregelt werden muss. Was ist der Unterschied zu einer defekten Waschmaschine.
Ich werde diese Frage auch an andere EU Politiker richten und freue mich auf Ihre Antwort.
Danke.
Sehr geehrter Herr V.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider wurden über diesen Gesetzestext irreführende Informationen verbreitet.
Die Verordnung wird unter anderem das Problem angehen, dass jedes Jahr mehr als drei Millionen Fahrzeuge aus den europäischen Registern „verschwinden“. Ein Teil dieser Fahrzeuge wird als vermeintlicher Gebrauchtwagen in Drittstaaten exportiert, obwohl es sich tatsächlich um Altfahrzeuge und damit rechtlich um Abfall handelt. Dort werden häufig nur die wirtschaftlich wertvollen Bestandteile, etwa Metalle und kritische Rohstoffe, entnommen. Der verbleibende Fahrzeugschrott wird oft nicht umweltgerecht behandelt, wodurch Schadstoffe wie Öle, Kühlmittel, Batterien oder andere gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangen können. Neben dem Schutz von Umwelt und Gesundheit verfolgt die Verordnung deshalb auch das Ziel, wertvolle Rohstoffe wie Stahl, Aluminium, Kupfer und kritische Materialien in Europa zu halten und einem ordnungsgemäßen Recycling zuzuführen, anstatt Umweltprobleme in Drittstaaten zu verlagern.
Aus diesem Grund wurde vereinbart, dass bei der Ausfuhr eines Gebrauchtfahrzeugs in ein Drittland der Eigentümer gegenüber den Zollbehörden und dem Importeur nachweisen muss, dass es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine gültige Bescheinigung über die Verkehrstüchtigkeit, beispielsweise eine Hauptuntersuchung (TÜV). Liegt eine solche Bescheinigung nicht vor, kann der Nachweis auch durch eine Bewertung der zuständigen Behörden erbracht werden.
Gewerbliche Verkäufer müssen stets einen Nachweis vorlegen, dass das verkaufte Fahrzeug kein Altfahrzeug ist. Für den Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs innerhalb der Europäischen Union durch eine Privatperson ist dagegen nicht immer ein Nachweis erforderlich, dass das Fahrzeug kein Altfahrzeug ist. Eine Nachweispflicht besteht aber durchaus in zwei Ausnahmefällen: wenn das Fahrzeug von einer Versicherung als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wurde oder wenn der Verkauf ausschließlich online erfolgt, ohne dass das Fahrzeug zwischen Verkäufer und Käufer oder einer in ihrem Auftrag handelnden Person physisch übergeben wird. Wird das Auto jedoch persönlich übergeben, ist der Nachweis nicht notwendig. Die vielfach verbreitete Behauptung, Privatpersonen dürften künftig Fahrzeuge ohne gültigen TÜV generell nicht mehr verkaufen, trifft daher nicht zu. Die Verordnung wird in 5 Jahren in Kraft treten. Ich hoffe, ich konnte die Hintergründe der Verordnung und die häufigen Missverständnisse damit verständlich erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley
