Aus welchen Gründen sind Sie gegen Volksabstimmungen nach dem Vorbild der Schweiz?

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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe C. •

Aus welchen Gründen sind Sie gegen Volksabstimmungen nach dem Vorbild der Schweiz?

Die letzten 20 Jahre, bevor ich in Rente ging, war mein Arbeitgeber ein großer Konzern aus der Schweiz. Ich hatte deshalb auch sehr viel in der Schweiz zu tun und viele Bürger dieses Landes sehr gut kennen und schätzen gelernt.
Erzählen Sie mir in Ihrer Antwort aus diesem Grund bitte nichts über den geplanten Bürgerrat in Deutschland als Ersatz für das Recht auf Volksabstimmungen, wie es in der Schweiz seit vielen Jahren hervorragen funktioniert. Ich kenne keinen Schweizer, der auf dieses Mittel der direkten Demokratie freiwillig verzichten würde!
Umfragen in letzter Zeit in den Medien haben immer wieder gezeigt, dass das von Ihrer Partei geplante "Heizungsgesetz", so wie es aktuell ist, von 75% bis 90% abgelehnt wird.
Ist dies ein Grund, warum Sie und die Regierungsparteien, Volksabstimmungen mit den Möglichkeiten für die Bürger wie in der Schweiz, ablehnen?
Warum stellen Sie sich mit dem Festhalten an diesem "Heizungsgesetzt", gegen den Willen der absoluten Mehrheit der Bürger?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ende 2020 haben wir als Bündnis 90/Die Grünen ein neues Grundsatzprogramm beschlossen. Darin haben wir auch unser Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie festgehalten. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass unsere Demokratie ein erhebliches Repräsentationsdefizit hat – beispielsweise, weil Millionen Kinder und Jugendliche ausgeblendet werden. Deshalb wollen wir unter anderem Wahlhürden schrittweise abbauen.

Ergänzend dazu bereichern direkte Beteiligungsmöglichkeiten die repräsentative Demokratie. Viele Kritiker*innen von Volksbegehren argumentieren allerdings, dass diese stark anfällig für polarisierte Debatten und die Verbreitung von Falschinformationen sind.

Deshalb haben wir Bürger*innen-Räte konkret in unser Grundsatzprogramm mit aufgenommen. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die Alltagsexpertise von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung und erarbeiten auf Grundlage von Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen Handlungsempfehlungen und Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Es gilt sicherzustellen, dass die Teilnehmenden sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können und dass ihnen ausreichend Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegeben wird. So werden Bürger*innen mit unterschiedlichen Perspektiven zusammengebracht und ein faktenbasierter Diskurs gefördert.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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