Sehr geehrte Frau Dröge, wie stehen Sie zu den Grenzkontrollen der Bundesrepublik Deutschland?
Grenzkontrollen sind europarechtlich grundsätzlich möglich, widersprechen aber dem Grundgedanken eines freien Europas ohne Binnengrenzen und dem europäischen Integrationsgedanken.
Sie dürfen nur bei Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, z.B. durch illegale Migration und gefährdende Personen, erfolgen.
Sehen Sie diese Gefahr und das Spannungsverhältnis und wie stehen sie zu den Grenzkontrollen der BRD?
Lieber Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 1. Juli 2026 ist die Grenzpolitik von Alexander Dobrindt erneut vor Gericht gescheitert. Das VG München hat klar entschieden, dass die laufenden Grenzkontrollen zu Österreich rechtswidrig sind. Nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin zu den Zurückweisungen sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Koblenz zu den Grenzkontrollen wächst der rechtliche Druck auf die Bundesregierung weiter. Statt Konsequenzen zu ziehen, hält Dobrindt an einer Politik fest, die Europa spaltet, Pendlerinnen und Pendler belastet, der Wirtschaft schadet und tausende Bundespolizist*innen an den Grenzen bindet. Darauf müssen endlich Konsequenzen folgen. Es ist eine Missachtung der Justiz, dass er einfach an den Zurückweisungen bei Grenzkontrollen festhalte und die Gerichtsentscheidungen als „Einzelfallentscheidungen“ abzutun, ist mehr als ein durchschaubares Ablenkungsmanöver. Alexander Dobrindt ignoriert die Rechtsstaatlichkeit, die europäische Idee und die Kritik aus Europa.
- Statt Mauern in Europa zu errichten, braucht es ein System, das gemeinsam trägt. Nur so können wir Fluchtursachen bekämpfen, humanitäre Verantwortung wahrnehmen und Ordnung herstellen. Diese Bundesregierung verspricht Ordnung, produziert aber Chaos durch Grenzblockaden. Dieses Missmanagement ist ein politisches Fiasko: europafeindlich, rechtsbrüchig, wirtschaftsschädlich und gegenüber den Beamt*innen der Bundespolizei verantwortungslos.
- Ein Innenminister, der seine eigenen Beamt*innen zum Rechtsbruch zwingt, untergräbt den Rechtsstaat. Dobrindts Zurückweisungen sind europarechtswidrig und das haben längst auch die Verwaltungsgerichte bestätigt. Wer so Politik macht, ist nicht Hüter, sondern Zerstörer von Recht und Ordnung. Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Berlin stoppte 2025 und 2026 Zurückweisungen ohne Dublin-Verfahren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Europarechtswidrigkeit der Kontrollen für vergangene Zeiträume bereits festgestellt (2022, 2023) das Verwaltungsgericht Koblenz (2026) und nun auch das Verwaltungsgericht München (2026) haben entschieden, dass die Bundesregierung die Voraussetzungen des Schengener Grenzkodex für die aktuelle stationären Binnengrenzkontrollen unionsrechtlich nicht hinreichend begründet hat. Die Bundesregierung beruft sich weiterhin auf Artikel 72 AEUV, ohne eine neue ernsthafte Bedrohung im Sinne des Schengener Grenzkodex nachweisen zu können.
- Hinzu kommt, dass die Grenzkontrollen 14.000 Polizist*innen an den deutschen Grenzen erfordern, die dann an anderer Stelle fehlen, z.B. an Bahnhöfen und Flughäfen. Das schafft keine zusätzliche Sicherheit.
- Die Grenzkontrollen schaden zudem auch der Wirtschaft. Pendler stehen stundenlang im Stau, Lieferketten geraten unter Druck. Die IHK Cottbus und Ostbrandenburg warnt vor massivem Schaden - 80.000 Unternehmen sind betroffen.
- Grenzkontrollen verraten die europäische Idee. Die unabgestimmte Einführung der Grenzkontrollen brüskierte unsere europäischen Partner und gefährdet den europäischen Zusammenhalt.
Wir schlagen als bessere Alternative kluge, mobile Kontrollen, internationale Polizeikooperation und Maßnahmen gegen grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität vor. Dobrindts Grenzblockaden sind teuer, wirkungslos und gefährlich – sie schaffen keine Sicherheit, sondern neue Unsicherheit.
Viele Grüße
Team Dröge