Frage an Kathrin Senger-Schäfer bezüglich Verbraucherschutz

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Kathrin Senger-Schäfer
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Frage von Michael N. •

Frage an Kathrin Senger-Schäfer von Michael N. bezüglich Verbraucherschutz

GEZ-Reform: Verschlüsseln ist zeitgemäß!
Ich bin sehr verärgert über das Rundfunkfinanzierungs-Vorhaben von Kirchhof.
Was ich nicht nutze, das will ich auch nicht bezahlen. Wo auf der Welt gibt es denn so eine Zwangsabgabe außer in Diktaturen? Wer öffentlich-rechtlliches Fernsehen sehen will, ob im Internet oder im TV, der soll es haben. Verschlüsselt im TV und per User-Login Im Netz. Eine entsprechende Entschlüsselungsbox für den digitalen Rundfunk, der die klassische Ausstrahlung bald ablöst, muß sich doch ohnehin bald jeder Bürger, der sich mit Fernsehen berieseln lassen möchte, anschaffen. Ich konsumiere ca. 2 Stunden Fernsehen im Monat, nutze vom Öffentl. Rechtlichen sowohl Online und im TV lediglich die Nachrichten und soll genausoviel zahlen wie eine Familie, bei der dauernd sinnlos die Glotze als Hintergrund läuft?

Die Nachfrage wird wohl schnell zeigen, wie wertvoll ARD und ZDF den Bürgern wirklich noch sind. Wer braucht denn für eine gesetzliche Grundversorgung diese vielen Sender, die 24-Stunden mit unüberschaubar vielen Untersendern ständig Wiederholungen ausstrahlen, unnötige Internetüberangebote von geringem Nutzen. An das Märchen der "unabhängigen" Berichterstattung glaubt doch auch schon lange keiner mehr. Wer braucht Sendungen mit überbezahlten Moderatoren, wie "Wetten das" oder Soups, die andere auch anbieten? Früher ging es doch auch kostengünstiger mit kürzeren Sendezeiten und auf drei Kanälen. 7,3 Milliarden Euro Rundfunkgebühren für eine gesetzliche GRUNDversorgung?

Googeln sie doch mal, was das Volk, das sie vertreten, zum Thema denkt:
z.B die Kommentare aus diesem Link http://www.welt.de/wirtschaft/article7506627/Kirchhof-will-GEZ-weniger-inquisitorisch-machen.html

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

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Antwort von
DIE LINKE

Mit der Linken keine GEZ Schnüffler in jeder Wohnung!

Der Heidelberger Verfassungsrechtler Paul Kirchhof wird heute der Öffentlichkeit sein von den Ministerpräsidenten der Länder in Auftrag gegebenes Gutachten zur Rundfunkgebühr vorstellen. Mit diesem werden die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken für eine Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einer sogenannten Haushaltsabgabe ausgeräumt. Damit wird der Weg für die von den Ministerpräsidenten bevorzugte Haushaltsgebühr frei. Künftig soll jeder Haushalt 17,98 Euro zahlen müssen. Betriebe werden nach Mitarbeiterzahl belastet. Jeder Haushalt muss selbst beweisen, dass kein Empfangsgerät vorhanden ist.

Künftig werden also jene 2,4 Mio. Gebührenzahler, die bisher nur die Grundgebühr bezahlen, weil sie ausschließlich Radio oder PC nutzen, die volle Fernsehgebühr bezahlen müssen. Und künftig werden alle Haushalte, die gar kein Rundfunkgerät besitzen, die Fernsehgebühr bezahlen müssen. Es wird einfach eine gesetzliche Vermutung geschaffen, dass heutzutage in jedem Haushalt und in jeder Betriebsstätte ein Rundfunkempfangsgerät steht. Das wird der der Akzep-tanz der Rundfunkgebühr, die in Deutschland sowieso schon sehr unbeliebt ist, weiteren Scha-den zufügen.

Das neue Modell der Ministerpräsidenten bringt zudem erhebliche neue Probleme mit sich. Es wird großer Kontrollanstrengungen bedürfen, gerichtsfest festzustellen, wo ein Haushalt oder eine Betriebsstätte beginnt und wo ein Haushalt oder eine Betriebsstätte aufhört. Ist eine Wohngemeinschaft ein Haushalt oder mehrere Haushalte? Sind Untermieter oder volljährige Kinder mit eigenem Raum in der elterlichen Wohnung gebührenpflichtig? Die Bürgerinnen und Bürger sollen verpflichtet werden, Daten über Dritte – Mitbewohner, Mieter, Wohnungs- und Betriebsstätteninhaber –preiszugeben und diese Angaben durch verschiedenste Nachweise zu belegen.

Auch wird nach uns vorliegenden Unterlagen die GEZ keineswegs abgeschafft, sondern ledig-lich umbenannt. Sie heißt nun Rundfunkservicezentrale – wird mit neuen, erweiterten Aus-kunftsrechten versehen, erhält erweiterte Befugnisse zur Erhebung und zum Ankauf von perso-nenbezogenen Daten und kann die Wohn- und Mietverhältnisse in den Haushalten und Be-triebsstätten überprüfen.

DIE LINKE. lehnt dieses neue Modell ab.

Wir wollen keinen obrigkeitsstattlichen Rundfunkgebührenstaat und keine zentrale Einwohner-meldekartei der Rundfunkanstalten. Der geplante Systemwechsel führt nicht zu weniger, son-dern zu mehr Bürokratie und ist bürgerfeindlich.

DIE LINKE setzt sich für einen bürgerfreundlichen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Dazu zählt auch Transparenz bei der GEZ und bei den von den Rundfunkanstal-ten engagierten Gebührenbeauftragten, über deren dubiose Fahndungsmethoden und aggres-sives Verhalten es zu Recht immer wieder Beschwerden gibt.

Zugleich treten wir dafür ein, die Rundfunkgebühr zu modifizieren. Die gerätebezogene Ge-bühr wird beibehalten. Rundfunkgebühr muss nur zahlen, wer auch Rundfunk nutzt. Es ist nicht möglich, ohne ein Gerät Rundfunk zu empfangen. Es werden weiterhin Grund- und Fernsehge-bühr erhoben. Nutzer von Radios sowie neuartigen Empfangsgeräten müssen weiterhin nur die Grundgebühr bezahlen. Das gesamte Gebührenerhebungs- sowie -befreiungsverfahren wird entsprechend der Forderungen der Datenschutzbeauftragten verändert.

Unser Vorschlag:
- Gerätebezogene Gebühr ohne Erhöhungen und ohne negative Beweislast wie bisher!
- Für neuartige Empfangsgeräte (Handy, Internetversionen von TV und Rundfunk, Kühlschrank mit Internet usw.) Grundgebühr: 5,76 € nach Adressierbarkeit (GEZ Abonnement mit GEZ Nummer) Nur bei angemeldeter Nutzung!!
- Den Sozialen Aspekt beachten und Befreiungstatbestände ausweiten

1. Monitore in Bibliotheken und Hochschulen sowie Radiogeräte in Feuerwehren sind von der Rundfunkgebühr zu befreien. Die Zweit- und Drittgebühr für Zweitwohnung, Dienst-wagen, Garten bzw. Arbeitszimmer und anderes sind abzuschaffen. Zudem sollen ARD und ZDF mit Ausnahme von Sportübertragungen werbe- und sponsoringfrei sein. (Hintergrund: Es wäre sonst kaum möglich, Sportrechte zu erwer-ben.)

2. Die Zahlung der Rundfunkgebühr für befreite Personen übernimmt auf Antrag die Behörde, die Leistungen zahlt, die bisher zur Gebührenbefreiung ausreichen (siehe § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Auf die Höhe der auszuzahlenden Leistung hat dies keinen Einfluß.

3. Zusätzlich Einsparungen bei den öffentlich rechtlichen Anstalten im Programm- und Verwaltungsbereich. Überprüfung und demokratisierung des Programmangebots bei Erhalt der Vielfalt. (Spartenprogramme)

Die Rundfunkgebühr muss für unser Modell nicht erhöht werden!

Gerald Unger
Büroleiter und
Wissenschaftliche Mitarbeiter für
Kultur und Medien
Kathrin-Senger-Schäfer MdB
Medienpolitische Sprecherin der
Fraktion DIE LINKE im Deutschen
Bundestag