Wie stehen Sie zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition und der damit verbundenen massiven Einschränkung von Frauenrechten?

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Katja Adler
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Frage von Lara M. •

Wie stehen Sie zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition und der damit verbundenen massiven Einschränkung von Frauenrechten?

Der Entwurf des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes der Ampelkoalition sieht für Frauen folgendes vor:

- kein Recht mehr auf Intimität und Schutzräume (Toiletten, Krankenhaus, Gefängnis, Frauenhäuser...)
- keinen fairen Wettbewerb im Sport mehr
- keine Parität in Politik und Wirtschaft (durch Besetzung von Quotenplätzen durch biologische Männer)

wenn sich jeder Mann ohne weitere Kontrolle per Sprechakt zur Frau erklären kann.

http://fairplayfuerfrauen.org/gesetzentwuerfe-fdp-und-gruene/

Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift. Vor wenigen Tagen haben Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfamilienministerin Lisa Paus das Eckpunktepapier für ein Selbstbestimmungsgesetz für Transsexuelle vorgestellt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz überwinden wir das entwürdigende Transsexuellengesetz und verbessern die Rechtslage für transgeschlechtliche Menschen.

Erwachsene können durch Eigenerklärung gegenüber dem Standesamt ihren Personenstand ändern - unabhängig von Gutachten, Amtsgerichtsverfahren und körperlicher Geschlechtsanpassung. Diese waren für die Betroffenen belastend und entwürdigend. Das ist zentral, denn niemand kennt sein Geschlechtsempfinden so gut wie der betreffende Mensch selbst. Die Würde des und der Einzelnen steht bei dieser Regelung im Mittelpunkt.

Die Verfahrensregelungen etwa zu Sperrfristen sind angemessen, die Zusammenführung der Regelungen für Trans- und Intersexuelle baut Bürokratie und rechtliche Widersprüche ab.

Zudem werden die Möglichkeiten zur sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenlosen Beratung ausgebaut. Die Regelungen für Minderjährige folgen den Prinzipien, die wir in der Rechtsordnung auch bei anderen schwerwiegenden Entscheidungen anwenden - im Grundsatz entscheiden die Eltern, Jugendliche ab 14 können die Zustimmung aber auch vom Gericht einholen.

Ich beobachte den Gesetzgebungsprozess bis dato mit gemischten Gefühlen. Für mich sollte es höhere Hürden geben, um eine Geschlechtsanpassung oder Personenstandsänderung vornehmen zu können. Einschränkungen von Frauenrechten und allen weiteren Beteiligungs- und Gleichstellungsrechten zu vermeiden. Dies werde ich im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch in meiner Fraktion deutlich machen.

Nach der Sommerpause findet eine Verbändeanhörung statt. Damit wird ein breites Beteiligungsverfahren ermöglicht. Wahrscheinlich im Herbst soll dann das Kabinett den Gesetzentwurf beschließen. Das Kabinett wird den Gesetzentwurf dann an den Bundestag überweisen. Im Bundestag findet dann die erste Lesung des Gesetzentwurfes statt. Nach der ersten Lesung erfolgt die Überweisung in die Fachausschüsse. Dem schließt sich eine öffentliche Anhörung an. Voraussichtlich im ersten Quartal des neuen Jahres soll es dann zur zweiten und dritten Lesung im Deutschen Bundestag kommen. Wenn alles so wie geplant läuft, sei frühestens in der ersten Mitte 2023 mit einem Beschluss im Bundestag zu rechnen.

Beste Grüße,

Katja Adler

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