Frage an Katja Husen bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Katja Husen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Axel H. •

Frage an Katja Husen von Axel H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Einen schönen guten Tag Frau Husen.

Ich interessiere mich für Nebentätigkeiten und zusätzliche Bezüge von Abgeordneten der GAL.

Ein gutes Beispiel für Transparenz findet man bei den Linken (www.linksfraktion.de) Da ist für jeden Abgeordneten eine Liste der Bezüge, Nebentätigkeiten und Spenden einsehbar.

Wenn ich bei gruene-bundestag.de nachschaue, kommt bei den Abgeordneten unter „Veröffentlichungspflichtige Angaben“ nur ein Link zur Seite des Bundestags mit dem Standardtext: „Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen Handbuches veröffentlicht“

Leider sind die obligatorischen Angaben der Abgeordneten über ihre Nebentätigkeiten und -einkünfte, die gemäß § 3 Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internet-Seiten des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen wären ja (noch) nicht verfügbar. Der Bundestagspräsident hat ja entschieden, diese Veröffentlichung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Statusklagen einiger Abgeordneter gegen den Umfang der zu Beginn dieser Wahlperiode neu gefassten Anzeigepflichten und Veröffentlichungsvorschriften auszusetzen.

Ich hoffe aber, das Sie und Ihre Kollegen irgendwo, wie eben auch die Linken, unabhängig von diesem Klagevorgang diese Daten im Sinne einer Transparenz schon zur Verfügung stellen. Von der GAL (den Grünen) als die Partei der Basisdemokratie und Transparenz erwarte ich diese zusätzlichen Informationen. Wo kann ich also nachschauen?

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich verdamme nicht Grundsätzlich Nebentätigkeiten, ich möchte es nur Wissen! Ich wähle Ihre Partei/Abgeordnete. Sie verfassen Gesetze und Verordnungen bzw stimmen darüber ab. Das hat dann zum Teil unmittelbare Auswirkungen auf mein Leben in dieser Gesellschaft. Wenn ich Ihnen diese Macht (temporär) zubillige, muss ich für meine Wahlentscheidungen einen Abgeordneten sehr gut kennen. Ich muss Ihn eigentlich besser kennen als meinen besten Freund! Deshal meine Frage zu den Nebentätigkeiten der GAL/Grünen Mandatsträger.

Mir freundlichen Grüßen

Axel Holm

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Holm,

in Ihrer Frage geraten zwei Sachverhalte durcheinander:
Die Frage der Nebentätigkeiten von (hauptamtlichen) Bundestagsabgeordneten von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und die Frage der Erwerbstätigkeit der FeierabendparlamentarierInnen der GAL-Fraktion in Hamburg.

Zuerst zu den Bundestagsabgeordneten, auf die Sie sich hauptsächlich zu beziehen scheinen. Die Grünen haben gemeinsam mit der SPD noch in der vergangenen Legislaturperiode die neuen Transparenzregelungen beschlossen, gegen die zur Zeit Klagen beim Verfassungsgericht anhängig sind. Da absehbar ist, dass das Gericht sich nicht vor Herbst zu der Offenlegungspflicht verhalten wird, hat die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagspräsident Lammert einen Brief geschrieben, in dem sie ihn auffordert, die Informationen zu Nebentätigkeiten unabhängig vom Gerichtsurteil auf www.bundestag.de zu veröffentlichen. Die Antwort von Herrn Lammert steht noch aus.

Bei weitergehenden Fragen bitte ich Sie, sich direkt mit der Bundestagsfraktion in Verbindung zu setzen.

In Hamburg stellt sich der Sachverhalt etwas anders dar, da die Abgeordneten eines Feierabendparlaments ihre bürgerlichen Berufe ja nicht als Nebentätigkeit, sondern als Haupttätigkeit ausüben (können). Im "Handbuch der Hamburgischen Bürgerschaft", das Sie im Rathaus Zi. 153, Mo-Fr 9-16 Uhr abholen können, finden Sie Angaben zu folgenden Fragen:
1. Gegenwärtig ausgeübte Berufe
2. Früher ausgeübte Berufe, soweit sie in Erwartung der Mandatsübernahme oder im Zusammenhang mit ihr aufgegeben worden sind
3. Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, einer Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts
4. Vergütete oder ehrenemtliche Funktionen in Berfusverbänden, Gewerkschaften, Wirtschaftsvereinigungen, Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen
5. Das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dem Mitglied mehr als 25 vom Hundert der Stimmrechte zustehen.

In meinem Fall ist meine weitere berufliche Tätigkeit meine Mitgliedschaft im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die mir mit ca ? 1800 brutto vergütet wird.

Herzliche Grüße,
Katja Husen