Frage an Katja Kipping bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Katja Kipping
Katja Kipping
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Katja Kipping zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Frank S. •

Frage an Katja Kipping von Frank S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

als älterer (fast 60 Jahre) Arbeit suchender Leistungsempfänger nach SGB II, sah ich eine Chance über die Bürgerarbeit wieder in eine geregelte Tätigkeit zu kommen.Im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit vom 01.10.2010 bis 31.03.2011 lernte ich wieder morgens aufzustehen,eine Fahrkarte zu erwerben, mich mit dem Fahrplan der DVB auseinanderzusetzen und die richtige Bahn zur Fahrt zur Arbeit zu nutzen.All diese "von den Regierungspartein geforderten Tugenden" erfüllte ich nach Einschätzung der für mich Verantwortlichen mit Bravour.
Regelmäßige nachfragen ,seit ca. Sept.2010 bei meiner Sachbearbeiterin in der ARGE/Jobcenter,brachten zum Thema Bürgerarbeit keinen Erfolg.Es gäbe in Dresden keine Stellen für die Bürgerarbeit war stets die erschöpfende Auskunft.
Nun meine Frage, war die Aktivierung für die Bürgerarbeit im Rahmen der AGH nun nur für die Statistik ,oder gibt es Möglichkeiten mein "Fähigkeiten " die ich mir im Rahmen der AGH erworben habe auch in der Bürgerarbeit anzuwenden um wieder einen Leistungsempfänger nach SGB II aus derS tatistik zu streichen. Oder ist die Erfindung der Bürgerarbeit eine "Luftnummer"?

Mit freundlichen Grüssen aus Dresden

F.Scholz

Portrait von Katja Kipping
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Scholz,

auch das Jobcenter Dresden hat sich am Interessensbekundungsverfahren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Durchführung von Modellprojekten im Bereich der sog. "Bürgerarbeit" beteiligt und im letzten Jahr den Zuschlag zur Einrichtung von bis zu 800 Bürgerarbeitsplätzen erhalten. Von diesen sind nach meiner Kenntnis erst ca. 30 Plätze besetzt.

Berechtigt für die "Bürgerarbeit" sind erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die arbeitslos im Sinne des § 16 Sozialgesetzbuch (SGB) III sind und Leistungen nach § 7 SGB II beziehen sowie die 6-monatige Aktivierungsphase durchlaufen haben. Die Arbeitnehmer werden von der Grundsicherungsstelle, also dem Jobcenter, an die Arbeitgeber vermittelt. Insofern sollten Sie bei Ihrer Betreuerin noch einmal nachhaken.

Gestatten Sie mir dazu noch eine persönliche Anmerkung: DIE LINKE lehnt jede Form von erzwungener Arbeit als Gegenleistung für Sozialleistungen ab. Das, was einst u.a. in Bad Schmiedeberg als interessanter Ansatz unter der Bezeichnung "Bürgerarbeit" eingeführt wurde, hat mit dem aktuellen Projekt nicht mehr viel zu tun. Damals sollte Bürgerarbeit ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement in kooperativen, selbstorganisierten Arbeitsformen sein - aktuell hat es jedoch die Gestalt einer prekären und restriktiven Zwangsbeschäftigung angenommen, die voraussichtlich keine neue Beschäftigungsperspektiven eröffnet, die Schaffung regulärer Arbeitsverhältnisse behindert sowie den Stellenabbau im Öffentlichen Dienst befördert. Das Entgelt ist so niedrig, dass weiterhin ergänzendes Arbeitslosengeld II bezogen werden muss.

Wir hingegen setzen uns für eine Rückkehr zur aktiven Beschäftigungspolitik ein, die sich einerseits auf Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnverzicht und andererseits auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze zur Verbesserung der öffentlichen Daseinsvorsorge und im Bereich des sozial-ökologischen Umbaus konzentrieren muss. Gleichzeitig möchte DIE LINKE einen bundesweiten Öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS), in dem die Arbeit tariflich entlohnt und existenzsichernd, gesellschaftlich sinnvoll, langfristig und voll sozialversicherungspflichtig ausgestaltet ist sowie eine repressions- und sanktionsfreie, armutsfeste, individualisierte Mindestsicherung.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping