Frage an Katja Kipping bezüglich Soziale Sicherung

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Katja Kipping
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Frage von Tobias S. •

Frage an Katja Kipping von Tobias S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

meine Frage von vorhin beinhaltet eine Verwechselung von Thüringen und Brandenburg. In der Hinsicht bitte ich um Entschuldigung und möchte die Frage nun korrekt formulieren. Warum hat die brandenburgische Landesregierung unter Initiative der Linken keine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der Sanktionen im SGB II forciert.

Mit freundlichen Grüßen

T.Schwarz

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schwarz,

der Gedanke an eine Normenkontrollklage lag auch mir nahe und an unserem Willen mangelt es auch nicht, gerade wenn man bedenkt, dass das Bundesverfassungsgericht vielleicht an sein Urteil vom 09.02.2010 anknüpft und insofern möglicherweise zum Ergebnis kommt, dass die Sanktionsregelungen mit dem Grundrecht auf stete Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht vereinbar sind.
Aber um ein solches Verfahren einzuleiten bzw. durchzuführen muss eine Landesregierung auf der Basis eines einvernehmlichen Kabinettbeschlusses agieren. Einen solchen innerhalb der letzten Brandenburger Landesregierung in der Sanktionsfrage erfolgreich herbeizuführen, das war im Hinblick auf den Koalitionspartner SPD und der Haltung insbesondere der Bundes-SPD, die das Thema Hartz IV maßgeblich mitverantwortet und im Grundsatz von den Sanktionen nicht lassen will, außerhalb des Möglichen.
Dass DIE LINKE die Sanktionen abschaffen will, das hatte ich Ihnen zusammen mit unserem entsprechenden Antrag schon in der letzten Nachricht übermittelt. Aktuelle Informationen darüber, wie hingegen das von Frau Nahles (SPD) geführte Bundesministerium weiterhin mit dem Thema Sanktionen umgehen möchte, finden Sie übrigens unter http://www.katja-kipping.de/de/article/834.rechtsvereinfachung-bei-hartz-iv.html .

Mit freundlichen Grüßen,

Katja Kipping