Frage an Katja Kipping bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Katja Kipping
Katja Kipping
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Katja Kipping zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Steffen M. •

Frage an Katja Kipping von Steffen M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Katja Kipping,

den Medien ist zu entnehmen, dass die Hartz-4-Gesetze zeitnah verschärft werden sollen (siehe http://web.de/magazine/geld-karriere/aufrecht-netzwerk-wehrt-verschaerfung-hartz-iv-gesetze-30115488 ).

Insbesondere interessiert mich, wie die Bundesfraktion der Linken und Sie persönlich dazu stehen, dass unter anderem bei einem Umzug in eine Wohnung mit einer höheren Miete die Differenz nicht mehr vom Jobcenter bezahlt werden soll, was zur Folge hätte, dass zum Beispiel ein Wohnungswechsel von einem Niedrigmietengebiet in Ostdeutschland in ein Hochmietengebiet (Stuttgart herum und München) nahezu unmöglich gemacht wird.

Plant die Linke Gesetzesinitiativen, die grundsätzlich die Rechte von ALG-II-Empfängern gegenüber den Jobcentern stärken sollen, um diese Menschen vor willkürlichen Entscheidungen zu schützen? Als Beispiel nenne ich hier die Durchführung von ärztliche Untersuchen, die vom jeweiligen Sachbearbeiter nach eigenem Ermessen auch gegen den Willen der arbeitslosen Menschen einberäumt werden können.

Portrait von Katja Kipping
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Müller,

zum einen unternimmt DIE LINKE alles politisch Mögliche, um Hartz IV komplett abzuschaffen. An seine Stelle soll eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung von Höhe von derzeit 1050 Euro treten, entsprechende Vorschläge haben wir unterbreitet. DIE LINKE unterstützt Schritte, die in die richtige Richtung gehen. Dazu gehört natürlich auch die Abschaffung der sanktionsbewehrten Untersuchungspflicht.

Zu Ihrer konkreten Frage: Schon jetzt bekommen Hartz-IV-Beziehende nach einem Umzug nur die bisherigen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), die sie in ihrem ehemaligen Wohnort hatten, am neuen (teureren) Wohnort erstattet, wenn die neuen KdU im Rahmen der Angemessenheitsregelungen am neuen Wohnort liegen. Ein wahrscheinlich unbeabsichtigter Gesetzfehler soll nun so korrigiert werden, dass auch diejenigen, die in eine "unangemessene" neue Wohnung ziehen, nun nur noch die alten Aufwendungen des ehemaligen Wohnorts ersetzt bekommen. Bisher hätte man nämlich die KdU bis zur Höhe der im neuen Wohnort als angemessen geltenden Werte erhalten.

Beide Regelungen halte ich für grundsätzlich falsch. Außerdem muss von Grund auf neu über das Thema Kosten der Unterkunft nachgedacht werden. DIE LINKE, die die o. g. Mindestsicherung fordert, möchte neben dieser dann die Wohngeldregelungen, die für alle Menschen mit geringen Einkommen gelten, auch auf Mindestsicherungsbeziehende ausweiten, natürlich verbunden mit einer Veränderung der Wohngeldsätze nach oben und unter Berücksichtigung der Bruttowarmmiete.

Mit freundlichen Grüßen,
Katja Kipping