Frage an Katja Kipping bezüglich Soziale Sicherung

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Katja Kipping
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Frage von Elke B. •

Frage an Katja Kipping von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

die Gewerkschaften kämpfen um 6,5 % Lohnerhöhung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Dies bringt gerade denjenigen, die es am meisten brauchen – Nichts. Hierzu zwei Beispiele:

5 % Lohnerhöhung bedeuten für einen Mitarbeiter, der bisher 1500 Euro verdient, bei Steuerklasse 1 immerhin eine Lohnerhöhung ca. 38 Euro netto. 50,1 % der Bruttoerhöhung sind Steuern und Sozialabgaben.
Bei einem bisherigen Gehalt von 7000 Euro werden nur noch 48,1 % der Bruttoerhöhung an Steuern und Sozialabgaben fällig. Das Nettogehalt steigt um 182 Euro. Die Abgaben an die Sozialkassen bleiben gleich.
Diese zwei Beispiele zeigen, dass die soziale Schere mit jeder Tariferhöhung weiter auseinander driftet. Hier könnte ein fester Geldbetrag helfen, den sozialen Frieden zu halten. 150 Euro mehr Gehalt für jeden Arbeiter/Angestellten. Dies käme auch unseren Sozialkassen zugute, da nur in den unteren Lohngruppen die Sozialabgaben steigen.

Werden Sie Ihren Einfluß geltend machen, damit mit dieser Tarifrunde die Schere nicht noch mehr auseinanderdriftet?

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Frau Budesheim,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich würde gern zwei Dinge unterscheiden: Mit welchen Forderungen eine Gewerkschaft in einen Arbeitskampf zieht, ist nichts, in das ich mich einmischen will und werde. Die Tarifautonomie ist für mich ein sehr hohes Gut. Das sage ich auch gerade als Gewerkschaftsmitglied.
Was ich sehr wohl sehe, ist die Ungerechtigkeit, die dadurch entsteht, dass besonders hohe Einkommen nicht im Gleichen Maße zur Finanzierung der Sozialkassen herangezogen werden. Der in Ihrer Beispielberechnung zum Tragen kommende Ungleichheitseffekt entsteht ja vorrangig durch die Beitragsbemessungsgrenze. In ihrer Beispielrechnung ist dieser Effekt sogar so stark, dass er die Steuerprogression überlagert.
DIE LINKE fordert in ihrem Wahlprogramm eine solidarische Bürgerversicherung, in der diese Beitragsbemessungsgrenze zunächst angehoben und perspektivisch abgeschafft würde. Der von Ihnen beschriebene Ungleichheitseffekt würde dadurch aufgehoben. Durch die in einer solidarischen Bürgerversicherung würden zudem Spielräume für eine Senkung von Sozialabgaben ohne Kürzung der Leistungen möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping