Frage an Katja Leikert bezüglich Finanzen

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Katja Leikert
CDU
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Frage von Stefan S. •

Frage an Katja Leikert von Stefan S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Leikert,

mit Ertstaunen beobachte ich, das aggressive Vorgehen der CDU gegen Bargeld und damit gegen die Bürgerrechte unter der fadenscheinigen und lächerlichen Begründung der Terrorismusbekämpfung. Geplant ist langfristig die vollständige Abschaffung des Bargelds. Wie stehen Sie zum geplanten Bargeldverbot und was tun Sie aktiv zum Erhalt des Bargelds und damit zum Erhalt der Bürgerrechte?

MfG

Seikel

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CDU

Sehr geehrter Seikel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern lege ich Ihnen meinen Standpunkt zu einer möglichen Obergrenze für Bargeldzahlungen dar.

Lassen Sie mich direkt vorwegnehmen, dass es, entgegen Ihrer Aussage, bei der derzeit geführten Diskussion nicht um die Abschaffung des Bargelds geht, sondern lediglich um die Einrichtung einer Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld. Es steht absolut nicht zur Debatte, den Besitz von Bargeld zu beschränken oder zu verbieten. Vielmehr geht es in der Diskussion darum, eine einheitliche europäische Obergrenze für Bargeldtransaktionen einzuführen. Dabei hat das Bundesfinanzministerium ein mögliches Limit von 5000 Euro ins Spiel gebracht. Betroffen von einer solchen Regelung wären Zahlungen gewerblicher Natur, nicht aber die alltäglichen Transaktionen von Privatleuten. Eine Zahlungsobergrenze in dieser Höhe zielt auf eine kleine Anzahl von Transaktionen, unter denen nach Einschätzung des Ministeriums allerdings der Anteil mit kriminellem Hintergrund überproportional hoch ist.

Beschränkungen dieser Art bestehen im Übrigen in zahlreichen europäischen Ländern und aus Sicht unserer europäischen Nachbarn tut Deutschland nicht genug gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. So liegt die Zahlungsobergrenze in Frankreich beispielsweise bei nur 1000 Euro.

Hintergrund für den Vorstoß von Bundesfinanzminister Schäuble ist eine Studie der Universität Halle-Wittenberg zum Umfang der Geldwäschekriminalität in Deutschland. Zu den Handlungsempfehlungen dieser Studie gehören die stärkere Kontrolle von Treuhand- und Anderkonten, die bessere Aufklärung der betroffenen Unternehmen, die weitere Sensibilisierung der Finanzbehörden sowie die Begrenzung von Bargeldzahlungen. Auf dieser Grundlage hatte das Bundesfinanzministerium auf europäischer Ebene angeregt, die Einführung einer europaweit einheitlichen Obergrenze für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen von Unternehmen mit Bargeld zu prüfen. Letztlich kann nur mithilfe einer europaweiten Lösung verhindert werden, dass Deutschland das Zielland krimineller Finanztransaktionen mit Bargeld wird.

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es zu dieser Debatte noch kein abgeschlossenes Meinungsbild. Die Fachpolitiker der Fraktion werden sich zunächst dazu beraten. Insofern befinden wir uns nach wie vor am Anfang der Diskussion darum, wie wir Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in unserem Land und europaweit effektiv bekämpfen können. Für die Union steht eine Bargeldobergrenze dabei nicht an erster Stelle. Vielmehr wollen wir, dass die Menschen auch weiterhin mit ihrem angesparten Geld normale Investitionen und Dienstleistungen wie z. B. eine Küche, ein gebrauchtes Auto oder einen Hotelaufenthalt bar bezahlen können. Eine Kriminalisierung des Konsumverhaltens breiter Bevölkerungsschichten lehnen wir ausdrücklich ab.

Eine Erkenntnis der Studie ist allerdings auch, dass bei bestimmten Bargeldzahlungen ein erhebliches Geldwäscherisiko besteht. Insofern werden wir Bareinzahlungen auf Treuhandkonten von Rechtsanwälten oder Barzahlungen für Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen ergebnisoffen diskutieren. Hierbei werden wir den Kampf gegen organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus auf der einen Seite und einen problemlosen Zahlungsverkehr andererseits genau abwägen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katja Leikert

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