Frage an Katja Mast bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Katja Mast
SPD
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Katja Mast von Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mast,
wer kann den Vizekanzler noch bremsen. Seine Aktionen, den Bürger und Wähler anzulügen spotten allen Beschreibungen. Ehrlichkeit vermisst man ja schon lange in politischen Aussagen. Dass aber die Sozialpolitik, für die die SPD stehen will, so mit Füßen getreten und den Wirtschaftslobbyisten dadurch Tür und Tor geöffnet wird, ist für mich unbegreiflich. Wie kann Herr Gabriel einen Gutachter damit beauftragen, ein Gutachten zu Schiedsgerichten zu erstellen, der diesem Gremium selbst angehört?
Wollt Ihr tatsächlich erreichen, dass bei den nächsten Wahlen die SPD endgültig in der Bedeutungslosigkeit verschwindet? Willy Brandt rotiert in seinem Grab!!!
CETA und TTIP in den jetzigen bekannten Vertragsvorlagen dürfen nicht umgesetzt werden.
Ihr habt doch auch Kinder, die nach Beschluss dieser Verträge mit diesem Mist leben müssen! Oder ist deren Wohl Ihnen genau so egal wie das der von Ihnen betrogenen und belogenen Wähler? Erinnern Sie sich an Ihre Wahlversprechen!
mfG
Jürgen Kronenwett

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SPD

Sehr geehrter Herr Kronenwett,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich kritisch zum geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) äußern.

Wir haben mit Kanada intensive Investitions- und Handelsbeziehungen und Kanada ist der zwölftwichtigste Handelspartner der Europäischen Union. Gleichzeitig hat die Europäische Union bisher noch kein Handelsabkommen mit Kanada abgeschlossen.
Daher ist es folgerichtig, ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada abzuschließen, um für unsere exportorientierte Wirtschaft einen verbesserten Marktzugang für Industriegüter, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen in Kanada zu erhalten.

Trotz aller berechtigten Kritik, muss man anerkennen, dass eine erste Analyse des jetzt vorliegenden Verhandlungsergebnisses zu CETA darauf hin deutet, dass es der Europäischen Kommission gelungen ist, ein den Notwendigkeiten moderner Wirtschafts- und Industriepolitik entsprechendes Handelsabkommen mit Kanada zu verhandeln. Es entspricht weitgehend den deutschen Interessen eines weiteren Abbaus von Handelshemmnissen, von dem in erster Linie auch kleine und mittelständische Betriebe profitieren werden. Durch den Abschluss des Handelsabkommens nehmen Experten eine deutliche Zunahme des Handelsvolumens um ca. 25 % an, das ist gut für den Erhalt der Arbeitsplätze in Deutschland und Europa

In Zukunft können sich europäische Unternehmen gleichberechtigt auf allen staatlichen Ebenen in Kanada an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, was bisher so nicht der Fall war.. Durch den Wegfall der Zölle werden europäische Unternehmen neue Investitionsimpulse bekommen. Gleichzeitig entsteht hierdurch Potenzial für eine Senkung der Verbraucherpreise. Die Europäische Kommission schätzt, dass das Bruttoinlandsprodukt der EU um ca. 12 Mrd. Euro jährlich wachsen könnte.

Im CETA-Abkommen sind Öffnungsverpflichtungen zur Daseinsvorsorge ausgeschlossen. Das bedeutet, dass CETA den gleichen Vorbehalt gegen Öffnungsverpflichtungen enthält, wie er bereits in anderen Abkommen der EU enthalten ist.
Auch werden durch das CETA-Abkommen keine Marktöffnungsverpflichtungen für die Kommunen eingegangen und auch die Daseinsvorsorge steht nicht zur Disposition. Die Kommunen können hier auch künftig selbst entscheiden, ob sie ein kommunales Unternehmen privatisieren wollen oder ein privates Unternehmen im Rahmen der Rekommunalisierung wieder als kommunales Unternehmen führen wollen - ohne Beschränkungen durch das CETA-Abkommen.

Audiovisuelle Dienstleistungen sind vom Anwendungsbereich des Dienstleistungskapitels und beim Investitionsschutz ausgenommen. Für den Kulturbereich sind klare Ausnahmen aufgenommen, so dass keine Marktöffnung über das bisher schon geltende Niveau hinaus erfolgen wird. Auch Fördermaßnahmen im Kultursektor sind ohne Beschränkung weiterhin möglich.

CETA gewährleistet das Recht zur innerstaatlichen Regulierung, aber sie muss auch für Außenstehende transparent sein. Das heißt sie darf nicht diskriminieren und es muss Rechtsschutz gewährleistet werden. Zum Beispiel: Wird Marktzugang für Architekten oder Ingenieure gewährt, müssen ausländische Anbieter natürlich trotzdem die Anforderungen für Registrierung oder Qualifikation erfüllen wie deutsche Anbieter auch. Solche Regelungen gelten weiter und können auch geändert werden, solange Drittstaatsangehörige nicht diskriminiert werden.

Die Regelungen zum Arbeitsschutz und Tarifvertragsrecht werden durch CETA nicht angetastet und gelten genauso weiter wie der Mindestlohn. Zwingende Vorschriften des Arbeitsrechts oder das Streikrecht werden durch dieses Abkommen nicht in Frage gestellt. Alle Anforderungen in Gesetzen und Rechtsvorschriften einer Vertragspartei bezüglich Arbeits- und Sozialschutz bleiben weiterhin in Kraft und können angewendet werden, einschließlich der Regelungen zum Mindestlohn und zu Kollektivvereinbarungen, also Tarifverträgen.

Ein Erfolg wird CETA aber nur dann, wenn die Vorzüge, genauso wie eventuelle Nachteile, breit diskutiert werden und eine eventuelle Ratifizierung in allen europäischen Parlamenten erfolgt. Wir sind der Meinung, dass Handlabkommen, gerade weil sie umstritten sind, eine möglichst breite Legitimitätsgrundlage benötigen. Für uns ist deshalb klar, dass CETA ein gemischtes Abkommen darstellt und damit von den Parlamenten aller Mitgliedsländer ratifiziert werden muss. Die SPD und der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, haben sich mehrfach für ein gemischtes Abkommen ausgesprochen. Damit wird sichergestellt, dass der Bundestag und der Bundesrat dem Abkommen zustimmen müssen.

In Deutschland ist vor allem der Streitschlichtungsmechanismus für Investorenklagen umstritten, während in anderen Ländern der Europäischen Union dieses Instrument als sehr wünschenswert betrachtet wird. Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass Investitionsschutzbestimmungen in diesem Abkommen entbehrlich sind.
Allerdings zeigt das von Ihnen erwähnte Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums, dass die Investitionsschutzbestimmungen in CETA weit hinter dem Schutz für Investoren im deutschen Verfassungsrecht und auch dem EU-Unionsrecht zurückbleiben.

Insbesondere ist im CETA-Entwurf eine Regelung enthalten, der zufolge nicht-diskriminierende staatliche Maßnahmen im öffentlichen Interesse, wie z.B. Umwelt oder Gesundheitsschutz, im Grundsatz keine, und nur dann in Ausnahmefällen eine entschädigungspflichtige indirekte Enteignung darstellen, wenn diese Maßnahme „manifest unverhältnismäßig“ ist. In diesem Fall wäre auch nach deutschem Recht ein Schadensersatz fällig. Folglich ist der Investitionsschutz so ausgestaltet, dass der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers durch CETA nicht stärker eingeschränkt wird als es durch die entsprechenden nationalen Vorschriften im deutschen Recht der Fall ist. Dadurch ist es durchaus akzeptabel, das Streitschlichtungsinstrument, wie es im CETA Verhandlungstext formuliert ist, europaweit einzuführen, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass es für fast alle europäischen Länder eine deutliche Verbesserung ihrer bisherigen Situation darstellt. Die Investitionsschutzvorschriften im Abkommen mit Kanada sind also kein Grund, allein deswegen das ganze Abkommen abzulehnen.

Zu dem Gutachter Herr Dr. Schill kann ich keine wertende Aussage treffen. Grundsätzlich aber sollte man anerkennen, dass Herr Dr. Schill ein Experte in diesem Bereich ist, der auch zu diesem Thema promoviert hat und seit Jahren in diesem Bereich am Max-Planck Institut arbeitet. Für mich als Abgeordnete ist aber genauso klar, dass ich mir eine abschließende Meinung genauso wenig nur aufgrund eines einzelnen Gutachtens bilden werde.

Ich möchte Ihnen versichern, dass es mit der SPD nur ein CETA-Abkommen geben wird, das den Interessen der Menschen und der Wirtschaft unseres Landes nützt. Letztendlich wird der Deutsche Bundestag über das Abkommen zu entscheiden haben.
Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast

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