Beeinhaltet d. neue Entwurf d. MedCanG d. unveränderten § 24 MedCanG, der gezielt die Rechtslage schwerkranker Menschen schlechter stellen wird und somit auch zur Exklusion und Kriminalisierung führt?

Portrait von Katja Mast
Katja Mast
SPD
96 %
68 / 71 Fragen beantwortet
Frage von Roman Q. •

Beeinhaltet d. neue Entwurf d. MedCanG d. unveränderten § 24 MedCanG, der gezielt die Rechtslage schwerkranker Menschen schlechter stellen wird und somit auch zur Exklusion und Kriminalisierung führt?

§24 MedCanG wird unter dem Deckmantel des Jugendschutzes zur Kriminalisierung von Cannabispatienten führen. Die Konsumverbotszonen und anderen Einschränkung des §5 CanG (Konsumverbot) werden dadurch explizit auf den "(...) öfffentlichen Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken mittels Inhalation." angewendet.
Das bedeuet für schwerkranke Menschen, die wenig Kontrolle darüber haben wo und wann sie das Medikament einnehmen, dass sie nie, auch nicht im Notfall, in den Verbotszonen ihr Medikament einnehmen dürften, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen (§24 MedCanG i.V.m §§ 5 und 36 Abs.1 Nr. 4).
Im neuen Entwurf sollte der maximal Betrag der OwI auf 30.000 € festgelegt sein. Als schwerkranker Mensch, eine gesetzliche Grundvorrausetzung um Cannabispatient zu sein, wird man wahrscheinlich Transferleistungen z.B. Bürgergeld beziehen. Freibetrag von 15.000 €. Diese könnten, die durch einen Notfall verursacht OwI, nicht bezahlen. Ersatzfreiheitsstrafen existieren leider in Deutschland.

Portrait von Katja Mast
Antwort ausstehend von Katja Mast
SPD
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Katja Mast
Katja Mast
SPD