Frage an Katrin Ebner-Steiner bezüglich Innere Sicherheit

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Katrin Ebner-Steiner
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Frage von Jakob N. •

Frage an Katrin Ebner-Steiner von Jakob N. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Ebner-Steiner,

Ich habe mir vor kurzem den Wahl O-Mat zur Landtagwahl in BW angesehen. Dort bin ich, bei der Frage, ob die Polizei nach wie vor verdachtsunabhängig Personenkontrollen durchführen solle, auf folgede Begründung ihrer Partei gestoßen, die sich dagegen ausspricht:

"Einen Grund, alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen, kann es in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht geben. Hier muss die Unschuldsvermutung gelten."

Diese Aussage, hat mich verwundert, da sie nicht zur allgemeinen Einstellung passt, die man bislang von ihren gewohnt war.

Ich selbst bin schon öfter von der Polizei kontrolliert worden, was wohl daran liegt, dass ich Asperger-Autist bin und einen seltsam Eindruck auf Andere mache. Aber da ich ja weiß, dass ich mir nichts zu Schulden habe kommen lassen, kann ich das ja gelassen hinnehmen.

Wieso spricht sich nun gerade ihre Partei gegen diese Maßnahme aus?

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Antwort von
AfD

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier kommt die Antwort auf die Frage von Herrn Neuhaus:

Sehr geehrter Herr Neuhaus,

haben Sie vielen Dank für Ihre gute Frage, die ich hiermit gerne beantworte! Es tut mir leid, dass Sie bislang den Eindruck hatten, die AfD würde verdachtsunabhängige Personenkontrollen durch die Polizei befürworten. Aber umso lieber weise ich Sie auf unsere tatsächliche Position in dieser Frage hin: Die AfD ist grundsätzlich gegen den "Gläsernen Bürger" bzw. gegen jede Tendenz zum Überwachungs- und Kontrollstaat. Die Freiheit der Bürger gehört für uns zu den wichtigsten Gütern der Demokratie, und der Staat hat den Bürger prinzipiell als demokratischen Souverän zu betrachten. Zu dieser Grundannahme seiner Mündigkeit und Rechtschaffenheit gehört auch die Unschuldsvermutung. Schikanöse Kontrollen ohne triftigen Grund lehnen wir daher ab. Bei dringendem Tatverdacht aber muss der Staat mit allen gebotenen und verhältnismäßigen Mitteln vorgehen, um seine rechtschaffenen Bürger zu schützen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen habe und stehe Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Katrin Ebner-Steiner

Viele Grüße

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