Aufgrund eines Vertrags v. 1803 bezahlt der dt. Staat extra zur Kirchenst. aus e. anderen Steuertopf die Gehälter aller dt. Kardinäle, Bischöfe, Priester mit 540 000 Mill. Euro jährlich. Ist das OK?

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Frage von Dietmar K. •

Aufgrund eines Vertrags v. 1803 bezahlt der dt. Staat extra zur Kirchenst. aus e. anderen Steuertopf die Gehälter aller dt. Kardinäle, Bischöfe, Priester mit 540 000 Mill. Euro jährlich. Ist das OK?

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Frau Göring-Eckardt tritt dafür ein, dass der seit 1919 nicht umgesetzte Verfassungsauftrag zur Ablösung der historischen Staatsleistungen an die großen christlichen Kirchen endlich umgesetzt wird. Diese Forderung konnten wir auch im Koalitionsvertrag verankern: Im Dialog mit den Ländern und Kirchen werden wir eine gesetzliche Grundlage für die Ablösung von Staatskirchenleistungen schaffen, um eine rechtssichere und faire Ablösung zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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