Frage von Stefan P. • 18.04.2024
Antwort ausstehend von Katrin Göring-Eckardt Bündnis 90/Die Grünen
Das deutsche Gesundheitssystem sieht vor, dass Krankenkassen diejenigen Leistungen erstatten dürfen, die einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten haben. Ob ein solcher Nutzen vorliegt, entscheiden die Gremien der Selbstverwaltung nach intensiver Prüfung.
Es bestehen keine persönlichen oder inhaltlichen Verbindungen zwischen Katrin Göring-Eckardt und Michael Stürzenberger.
Wir verweisen Sie auf den Faktencheck von correctiv