Hallo Frau Staffler, ich hoffe wie immer, dass es Ihnen gut geht. Warum will die Union bzw. die Bundesregierung das Informationsfreiheitsgesetz komplett entkernen?
Ich beziehe mich z.B. auf diese Meldung: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/bundesregierung-plant-aenderung-des-informationsfreiheitsgesetz-ifg-200992730.htmlEs ist aktuell weiß Gott schon schwer genug, Politiker*innen für ihr Fehlverhalten, ihre Vergehen und Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen. Ein Jens Spahn z.B, der Milliarden an Steuergeldern für unnütze Masken während der Pandemie verschleudert hat und ständig privat korrupt in die eigene Tasche wirtschaftet, sitzt u.a. auf meine Kosten immer noch frech grinsend im Bundestag; von den Scheuers, Amthors und Guttenbergs will ich erst gar nicht anfangen...Sie sind die Abgeordnete für meinen Wahlkreis. Demzufolge erwarte ich von Ihnen, dass Sie sich mit maximaler Kraft dafür einsetzen, um das IFG auf dem aktuellen Stand zu erhalten und wenn überhaupt seine Wirkmächtigkeit zu erhöhen.Die Politiker*innen in unserem Land müssen sich endlich wieder klar werden, wem sie verpflichtet sind!
Sehr geehrter Herr L.,
das IFG wird nicht komplett entkernt, sondern ist aus Sicht der CSU im Bundestag das IFG eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates. Transparenz stärkt das Vertrauen in staatliches Handeln und ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Legitimation. Deshalb kommt dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand eine große Bedeutung zu.
Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck. Dort, wo berechtigte staatliche Interessen – etwa der Schutz von Geheimnissen, die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Sicherheit der Beschäftigten – betroffen sind, sind Ausnahmen erforderlich. Die derzeit diskutierten Anpassungen des IFG zielen darauf ab, diesen Schutz angesichts neuer Herausforderungen, etwa hybrider Bedrohungen, zu stärken.
Zugleich darf die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung nicht durch missbräuchliche oder unverhältnismäßige Anfragen beeinträchtigt werden. Deshalb sollen Informationsanfragen ohne berechtigtes Interesse künftig eingeschränkt werden. Entscheidend ist, Transparenz und den Schutz staatlicher Funktionsfähigkeit in einen ausgewogenen Ausgleich zu bringen.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler
