Substanzbesteuerung: Was spricht gegen ein ertragsgedeckeltes Modell nach dem Vorbild des Lastenausgleichs?
Sehr geehrte Frau Staffler,
Sie haben eine höhere Erbschaft- und eine Vermögensteuer mit dem Argument abgelehnt, eine Substanzbesteuerung belaste Unternehmen unabhängig von ihrer Ertragslage. Das leuchtet mir ein – aber nur für eine Abgabe, die diese Ertragslage ignoriert.
Eine Belastung, die einen festen Anteil des tatsächlich erzielten Ertrags nicht übersteigen darf, kann die Substanz konstruktiv nicht erreichen. In ertragsschwachen Jahren ginge sie gegen null, ein Verkauf von Maschinen oder Hallen wäre nie nötig.
Genau so war der Lastenausgleich 1952 angelegt: gestreckt auf rund 1,67 Prozent jährlich, zahlbar aus den Erträgen. Die Konrad-Adenauer-Stiftung beschreibt ihn selbst so – und er fiel in die Jahre des Wirtschaftswunders.
Meine Frage: Was spricht aus Ihrer Sicht konkret gegen ein ertragsgedeckeltes Modell mit hohem Freibetrag und zinsgünstiger Stundung für Betriebsvermögen?
Mit freundlichen Grüßen
H.
Sehr geehrter Herr H.,
Ein ertragsgedeckeltes Modell klingt theoretisch elegant, birgt in der heutigen globalisierten Wirtschaft jedoch große Risiken. Der Lastenausgleich fand in einer Phase des Wiederaufbaus statt; heute stehen unsere Familienunternehmen im harten internationalen Steuerwettbewerb, in dem jede zusätzliche Substanzsteuer den Standort massiv schwächt und Investitionen in Deutschland abwürgt. Zudem würde ein solches Modell eine enorme bürokratische Komplexität bei der jährlichen Wertermittlung verursachen. Aus Sicht der CSU haben wir bereits das fairste Instrument: Erzielt ein Unternehmen gute Gewinne, zahlt es über die Einkommen- und Körperschaftsteuer ohnehin automatisch mehr Steuern, ohne dass wir eine neue, bürokratische Sondersteuer einführen müssen.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler
