Wie stehen Sie zu den geplanten Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes?
Sehr geehrte Frau Staffler,
die geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes ist aus meiner Sicht ein massiver Angriff auf Transparenz und demokratische Kontrolle. Wer Informationszugang von einem „berechtigten Interesse“ abhängig macht, Gebühren erhöht und den Kreis der Antragsberechtigten einschränkt, schafft ein zentrales demokratisches Kontrollinstrument faktisch ab.
Ich erwarte daher eine klare Stellungnahme: Unterstützen Sie diese Pläne? Und werden Sie im Bundestag dafür oder dagegen stimmen?
Sehr geehrte Frau Z.,
aus Sicht der CSU im Bundestag ist das IFG eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates. Transparenz stärkt das Vertrauen in staatliches Handeln und ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Legitimation. Deshalb kommt dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand eine große Bedeutung zu.
Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck. Dort, wo berechtigte staatliche Interessen – etwa der Schutz von Geheimnissen, die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Sicherheit der Beschäftigten – betroffen sind, sind Ausnahmen erforderlich. Die derzeit diskutierten Anpassungen des IFG zielen darauf ab, diesen Schutz angesichts neuer Herausforderungen, etwa hybrider Bedrohungen, zu stärken.
Zugleich darf die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung nicht durch missbräuchliche oder unverhältnismäßige Anfragen beeinträchtigt werden. Deshalb sollen Informationsanfragen ohne berechtigtes Interesse künftig eingeschränkt werden. Entscheidend ist, Transparenz und den Schutz staatlicher Funktionsfähigkeit in einen ausgewogenen Ausgleich zu bringen.
Herzliche Grüße
Katrin Staffler
