Die neue Regelung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Den Finanzinstituten wurde eine verlängerte Umsetzungsfrist eingeräumt, wonach eine Umsetzung erst bis zum 1. Januar 2022 erfolgen muss.
Zu der Anwesenheit der "Partei B90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag äußere ich mich wie folgt": Wie die AfD wurde auch die genannte Partei vom Souverän (Volk) demokratisch gewählt.