(...) Dahinter steckt sicher die Frage, welche Maßnahme dazu dienen kann, das Risiko von Amok-Taten zu verringern. Möglicherweise würde eine Steuer auf Waffen diesem Zweck dienen. Allerdings halte ich andere Maßnahmen für wirkungsvoller als eine Waffenbesitz-Steuer für Sportschützen. (...)
(...) Mai 1945 „untergegangen“. Bundeskanzler Willy Brandt hat im Jahr 1970 mit den völkerrechtlich bindenden Verträgen von Moskau und Warschau, den sogenannten Ostverträgen, für die Bundesrepublik Deutschland zugesichert, die Staatsgrenzen nicht anzutasten. Mit dem sogenannten 2+4-Vertrag, in Kraft getreten 1991, hat dann die vereinte Bundesrepublik Deutschland aus guten Gründen die bestehenden Grenzen zu seinen Nachbarn anerkannt. (...)
(...) Artikel 102 Grundgesetz gilt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt, die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen (siehe Artikel 2 EMRK) zu verhängen und zu vollstrecken. Für Deutschland gilt jedoch wie gesagt der Artikel 102 Grundgesetz, so dass die Todesstrafe in Deutschland weder verhängt noch vollstreckt werden darf. (...)
(...) sie können unbesorgt sein: die Aussage von Sigmar Gabriel war ironisch gemeint. Er hat die Merkel-Regierung als „Nichtregierungsorganisation“ bezeichnet, weil sie wegen der vielen Streitigkeiten zwischen den Koalitionspartnern oftmals handlungsunfähig erscheint. Auch ich bin der Meinung, dass die Regierung mehr machen müsste, um die wirklichen Herausforderungen der Zukunft zu meistern. (...)
(...) Die Bundesregierung kann sich, wie jede andere natürliche oder juristische Personen auch, nur am Geldmarkt verschulden. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung muss sich das Geld mittels der Finanzagentur bei Banken leihen. (...)
(...) Es ist Aufgabe der Bundesregierung und der regierenden Koalition, dafür zu sorgen, auf EU-Ebene im deutschen Interesse Einfluss auf die EU-Rechtsakte zu nehmen, so dass diese im Anschluss daran in Deutschland umgesetzt werden können. Das Vertragsverletzungsverfahren stellt jedoch keinesfalls die Rechte der Bundestagsabgeordneten in Frage. (...)
