Frage an Kerstin Tack bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Kerstin Tack
Kerstin Tack
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Kerstin Tack zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jan N. •

Frage an Kerstin Tack von Jan N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Tack,
ihre Partei wirbt auf den Bundestagswahlplakaten mit einem Mindestlohn von 7,50€/h.
Außerdem war ihre Partei seit 1998 an der Regierung beteiligt, zum Teil auch als stärkste Partei. Wieso hat die SPD nicht schon längst den generellen Mindestlohn eingeführt. Ist ihre Wahlkampfaussage nicht unglaubwürdig? Sie fordern etwas das sie seit 11Jahren hätten umsetzen können, es aber nicht getan haben. Wieso sollten sie es in der nächsten Legislaturperiode tun?

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Sie sicher wissen, liegt in Deutschland die Regelung der Löhne bei den Tarifparteien (d.h. Arbeitgeber und Gewerkschaften), was auch verfassungsrechtlich verbürgt ist (Tarifautonomie). Diese Tarifautonomie werden wir in Deutschland und Europa verteidigen. In einigen Branchen gab und gibt es jedoch keine allgemeingültigen Tarifverträge. Durch Veränderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) seit 1998 haben wir dafür gesorgt, dass das Arbeitsministerium bei bestimmten Bedingungen die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages durch Rechtsverordnung herstellen kann, so dass es in einigen Branchen schon jetzt Mindestlöhne gibt. In der Großen Koalition haben wir gegen den Widerwillen der Union eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und die Neufassung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes durchgesetzt, um mehr Branchen auch gegen Dumpinglöhne abzusichern. Diesen Weg gehen wir konsequent weiter. Wir werden in möglichst vielen Branchen allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne ermöglichen. Und wir werden überall dort Mindestarbeitsbedingungen vorantreiben, wo die Sozialpartner dazu aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind. Unser Ziel ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, der eine Grenze markiert, unter die Löhne nicht fallen dürfen. Eine Mindestlohn-Kommission soll ihn festsetzen. Wir gehen davon aus, dass ein Mindestlohn von 7,50 Euro zurzeit eine sinnvolle Orientierungsmarke ist.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Tack