Frage an Kerstin Tack bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Kerstin Tack
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SPD
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Frage von Sabrina V. •

Frage an Kerstin Tack von Sabrina V. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Tack,

ich bin Studentin des Lehramts an der Universität Hildesheim. Der neue Master GHR 300 ist in Planung. Diesbezüglich habe ich folgende fragen an Sie:

1. Nach der Verschiebung des Starts des GHR 300 vom letzten Jahr auf dieses Jahr, um welche konkreten Aspekte konnte die Planung innerhalb des einen Jahres vorangetrieben werden?
2. Mit welcher Berechtigung wird das Gehalt nach Abschluss des GHR 300 nicht an die Besoldung von Gymnasiallehrern angepasst? Trotz der Tatsache, dass mit dem GHR 300 ein praxisorientiertes und nicht wissenschaftliches Studium abgeschlossen wird, wird von den Schulen für eine bessere Ausbildung mehr Praxis gefordert. Die Ausbildung wird verbessert und an den Beruf angepasst. In NRW gibt es diesbezüglich zwei Rechtsgutachten mit konträren Aussagen.
3. Wann können Studierende einen Nebenjob ausüben? Die ersten Semesterferien entfallen durch den Start der Praxisphase. Die darauffolgenden Ferien entfallen aufgrund von Nachbereitungskursen. In der Woche finden Begleitseminare statt und ein 15 stündiger Aufenthalt in der Schule wird gefordert. Wie kann die finanzielle Lücke geschlossen werden? Weiterhin ergibt sich die Frage, wann Prüfungsleisten (Klausuren, Hausarbeiten oder mündl. Prüfungen) erbracht werden sollen, welche einer Vorbereitungszeit bedürfen.
4. Es soll kein eigenverantwortlicher Unterricht in der 18 wöchigen Praxisphase stattfinden. Bei Unterrichtsfächern wie z.B. Kunst, welche lediglich zwei Stunden pro Woche unterrichtet werden muss der gesamte Kunstunterricht durch Studenten übernommen werden über 18 Wochen. Die Übernahme der Kunststunden von einer Klasse ist nach den Vorgaben weiterhin nicht ausreichend. Auch der Kunstunterricht anderer Klassen müsste übernommen werden. Wie soll unter den Vorgaben kein eigenverantwortlicher Unterricht stattfinden?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen!

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Voigt,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen ausschließlich Regelungen, die in die Zuständigkeit der Bundesländer (in Ihrem Falle Niedersachsen) fallen. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihren sehr konkreten Fragen an die Landesregierung in Niedersachsen zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Tack