Frage an Kerstin Tack bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Kerstin Tack
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SPD
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Frage von Bernd Dr. med. A. •

Frage an Kerstin Tack von Bernd Dr. med. A. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Tack,

Kliniken haben zunehmend das Problem, abseits von Großstädten ärztlichen Nachwuchs fast nur noch aus dem - großenteils außereuropäischen - Ausland zu bekommen. Dies bedingt lange Wartezeiten der Kliniken für Nachbesetzungen, erhebliche organisatorische und qualitative Probleme und hohe Kosten für Agenturen. Gleichzeitig wird deutschen Studienbewerbern der Zugang zum Medizinstudium immer noch häufig verwehrt, obwohl der Numerus Clausus in keiner Weise ein Qualifikationsmerkmal ist.

- Wie stellen Sie sich Ihr und Ihrer Fraktion politisches Vorgehen vor, um dieses Dilemma zeitnah zu beenden?
- Welche Rechtfertigung gibt es derzeit noch für eine rigide Beschränkung des Zugangs zum Medizinstudium, wenn bereits seit Jahren ein wirklich gravierender und voraussehbar zunehmender Ärztemangel am Arbeitsmarkt besteht?
- Welche entlastenden Maßnahmen für Kliniksbudgets stellen Sie sich vor angesichts der Anstiege von Personalkosten durch hohe Agentur- Honorare, die in Pflegesatzverhandlungen nicht berücksichtigt werden?

Kerstin Tack
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Alt,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Juli 2017 auf abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen im Folgenden gerne beantworte.

Der von Ihnen angesprochene Fachkräftemangel betrifft leider das gesamte Gesundheitswesen. Speziell im Bereich der Krankenhäuser konnten wir mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in dieser Legislaturperiode einige Verbesserungen – auch hinsichtlich der Finanzierung – durchsetzen. Hierzu zählen insbesondere

* die Bereitstellung von Fördermitteln bis zu 660 Mio. Euro für die Jahre 2016-2018 zur Stärkung der Pflege am Bett im Rahmen des Pflegestellen-Förderprogramms sowie die dauerhafte Bereitstellung von 330 Mio. Euro pro Jahr ab dem Jahr 2019;
* die Einrichtung einer Expertenkommission und Erarbeitung eines Vorschlages, wie kontrolliert werden kann, dass die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ab 2019 auch tatsächlich zur Finanzierung von Pflegepersonal verwendet werden;
* die Fortführung und Erweiterung des Hygieneförderprogramms, um mehr Hygienefachkräfte einstellen und ausbilden zu können;
* der Ausbau der Weiterbildung im Bereich Infektiologie, damit künftig mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen;
* eine darüber hinausgehende Weiterentwicklung der Finanzierung der Krankenhäuser.
Das Gesetz ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Für eine rigide Beschränkung des Zugangs zum Medizinstudium gibt es keinen Grund. Hier haben wir mit dem Masterplan 2020 gehandelt. Demnach wird das Auswahlverfahren nun neu gestaltet. Fakt ist: die Attraktivität des Medizinstudiums für angehende Studentinnen und Studenten ist ungebrochen, die Zahl der Bewerbungen um einen Studienplatz der Medizin übersteigt seit Jahren das Angebot. Mit dem Masterplan soll die Zulassung zum Medizinstudium zukünftig stärker auf die Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet werden. Sozialen und kommunikativen Kompetenzen sowie einer besonderen Motivation für das Medizinstudium wird ein stärkeres Gewicht verliehen. Daher sollen die Hochschulen bei der Studierendenauswahl neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Auswahlkriterien zugrunde legen.
Weiterhin soll eine Ausbildung oder Tätigkeit in medizinischen Berufen stärker gewichtet werden. Auch andere Erfahrungen im Rahmen von Studien-, Ausbildungs- oder Praxiszeiten im Gesundheits- und/oder Pflegebereich bzw. durch ehrenamtliches Engagement in einem medizinnahen Bereich sollen als Nachweis einer besonderen Motivation für den Arztberuf berücksichtigt werden.
Die Hochschulen sollen bei der Anpassung ihrer Auswahlverfahren unterstützt und die Analyse, Evaluation und Weiterentwicklung bereits bestehender Auswahlverfahren gefördert werden. Damit sollen alle Hochschulen in die Lage versetzt werden, die sowohl für die Studienplatzbewerberinnen und -bewerber als auch für die Universitäten geeignetsten Auswahlkriterien und -verfahren zu identifizieren und anzuwenden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird geeignete Vorhaben zur Begleitforschung für den Erfolg von kompetenzbezogenen Auswahlverfahren der Hochschulen fördern.
Das Bundesgesundheitsministerium wird darüber hinaus eine Informationsplattform initiieren, um den Bekanntheitsgrad und die Information über bereits bestehende Ausbildungsmodelle und die vielfältigen finanziellen Fördermaßnahmen bei den Hochschulen und den Studierenden zu steigern. Dies schließt auch Angebote ein, deren Ziel es ist, den finanziellen Belastungen von Studierenden durch zusätzliche Fahrt- und Unterkunftskosten, die im Einzelfall mit Ausbildungsabschnitten im ländlichen Raum einhergehen, entgegenzuwirken.
Wir werden uns auch weiterhin für ein gut ausgestattetes Gesundheitssystem einsetzen und hierzu langfristige Lösungen entwickeln.

Es grüßt Sie herzlich

Ihre
Kerstin Tack