Frage an Kerstin Vieregge bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus

Kerstin Vieregge
Kerstin Vieregge
CDU
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Frage von Ilona P. •

Frage an Kerstin Vieregge von Ilona P. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus

Das Arbeitsverbot durch die CoronaSchVO betrifft auch viele Stadtführer existenziell. Allein durch die Verlängerung des Kontaktverbots bis zum 03.05.2020 wurden bei uns die wenigen verbliebenen Buchungen für Mai und Juni abgesagt. Neubuchungen gibt es keine. Alle Kosten (Büro, Personal, Werbeverträge, u. a.) laufen weiter. Die mir am 29.03.2020 bewilligte NRW-Soforthilfe wurde bisher nicht ausgezahlt.

Stadtführungen finden in kleinen Gruppen statt (Gruppengröße 1- 15 Personen, in Ausnahmen bisher max. 25 Personen). Alle Teilnehmer*innen sind mit Kontaktdaten (Namen und Mobilnummer) bekannt. Man bewegt sich von Standort zu Standort im Schritttempo. Der Mindestabstand ist geboten, die Führung findet zudem im Freien statt. Weitere hygienische Sicherheitsmaßnahmen wie Mundschutz für die Teilnehmer und Plastik-Visir für den Guide wären machbar.

Am 20.04.2020 wurde bekannt, dass Ministerpräsident Armin Laschet sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn überlegen, ob Bundesliga-Fußball-Geisterspiele ggf. ab 09.05.2020 möglich sein könnten. Dies wird seitdem kontrovers diskutiert.

Stadtführungen spielen in puncto Wirtschaft keine große Rolle, ebenso wenig können sie sich mit der Beliebtheit von Fußball-Bundesliga-Spielen messen lassen. Dennoch ist für viele Menschen eine thematische Stadtführung (Kriminaltour, Anekdotentour, Literaturtour u.v.m.) eine große Bereichung auch um ihre eigene Stadt bzw. Region kennen zu lernen. Wir hatten bisher immer viele Gruppen aus unserer Stadt Köln, dem Umland und natürlich auch aus anderen Gegenden des Landes NRW. Stadtführungen sind nicht zwangsläufig Teil des Massentourismus. Für viele Einheimische ist eine Stadterkundung eine Abwechslung im Alltag, eine Bereichung in puncto Bildung und stillt die Wissbegierde.

Eine weitere kleinere Erleichterung wäre es für uns, wenn wir wie Sport oder Kulturveranstaltungen mit 7 % Umsatzsteuer veranschlagt würden und nicht wie bisher mit 19%. Es betrifft nicht viele, da die meisten Guides Solo-Selbststände sind und nach §19 USTG befreit sind. Für viele Menschen bietet eine thematische Führung (Kriminaltour, Anekdotentour, Literaturtour u.v.m.) eine große Abwechslung im Alltag und ist außerdem ist auch eine Bereichung in puncto Bildung und stillt die Wissbegierde. Daher müssten Stadtführungen u. E. wie Kulturveranstaltungen behandelt werden.

Sehen Sie, Frau Vieregge, eine Möglichkeit, dass Stadtführung wieder erfolgen können und vielleicht auch wie Kultur- oder Sportveranstaltungen mit einem Mehrwertsteuersatz von 7% veranschlagt werden?

Viele Grüße

I. P.

Kerstin Vieregge
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Cevror,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.

Stadtführer prägen das Bild eines Ortes und einer Reise in den Köpfen der Touristen. Sie können den Blick der Gäste auf Vergangenes und Aktuelles richten sowie wichtige Hintergrundinformationen liefern, damit Land, Leute und die Region besser verstanden werden. Damit sehe ich Sie als wichtigen Grundpfeiler eines abwechslungsreichen Städtetourismus.

In der aktuellen Situation ist unser Leben eingeschränkt, auch das kulturelle Erlebnis kann zurzeit nur online erfahren werden. Damit dies kein Dauerzustand wird, erarbeiten wir gerade einen Fahrplan für die Lockerungen und für die Zeit danach, im Tourismussektor. Dazu gehören für mich auch die Städteführer. Damit diese aber arbeiten können, müssen zuerst wieder Touristen reisen dürfen.

Natürlich nutzen auch Einheimische Ihr Angebot, aber vermutlich wird dies nicht ausreichen für einen wirtschaftlichen Betrieb des Geschäfts.

Ihre Erinnerung, dass auch die Städteführer berücksichtigt werden sollen, nehme ich gerne auf und werde dies auch in den aktuellen Diskussionen einbringen.

Bezüglich der Senkung der Mehrwertsteuer sehe ich den Wirkungsgrad als zu gering an, da wie Sie selbst schon festgestellt haben, diese Maßnahme nur für einen geringen Teil Ihrer Kollegen/innen nützlich wäre.

Das Wichtigste aus meiner Sicht ist, dass wir die Balance zwischen Schutz vor einer weiteren Infektionswelle in Deutschland und dem Aufheben der Einschränkungen mit Wiederaufnahme der vollen wirtschaftlichen Tätigkeit halten. Denn nur ein geordnetes Vorgehen ohne "Rückfall" kann unsere Wirtschaft dauerhaft stärken und uns zurück in den Alltag bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Vieregge, MdB

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