Frage an Klaus Hammer bezüglich Familie

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Frage von Roland R. •

Frage an Klaus Hammer von Roland R. bezüglich Familie

Bei Trennungen wird das Bestimmungsrecht über Kinder meistens den Müttern zugesprochen.
Bei unverheirateten Paaren verstöst das deutsche Gesetz § 1626 a Absatz 2 BGB, gegen EU-Recht indem es die Väter diskriminiert.
Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Was gedenken Sie gegen die Diskriminierung von Vätern zu unternehmen?
Wie kann Vätern mehr Rechte auf Erziehung der Kinder ermöglicht werden?

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Reifers,

vielen Dank für Ihre Frage.
Dieses Thema wird innerhalb der Piratenpartei noch sehr kontrovers Diskutiert. Wobei der Kontroverse Teil nicht ist, OB die derzeitige Lage geändert werden muss, sondern WIE sie geändert werden kann.

Zudem liegt das Betreuungsrecht im Regelungsbereich des Bundes und kann auf Landesebene nicht direkt beeinflusst werden. Trotzdem sollen Sie selbstverständlich meine persönliche Sicht zu dieser Thematik erfahren.

Ich bin der Meinung, dass grundsätzlich das Sorgerecht beiden Elternteilen zu gleichen Teilen gehört. Und das unabhängig von einer Sorgeerklärung. Gerade auch bei unverheirateten Paaren muss die Biologische Abstammung den Ausschlag geben. Aus der biologischen Elternschaft ergeben sich zu gleichen Teilen Pflichten für beide Elternteile.

Hierbei muss allerdings bedacht werden, dass es Ausnahmefälle gibt, die genau geregelt werden müssen:
- Es kann einer vergewaltigten Frau, die sich entschließt das Kind aus der Vergewaltigung auszutragen, nicht zugemutet werden, das Sorgerecht mit dem Vergewaltiger zu teilen.
- Es muss Regelungen geben, die im Falle von Leihmutterschaften/Samenspenden greifen. So dass sowohl Leihmütter/Samenspender als auch die gesetzlichen Eltern geschützt werden.
- Im Falle von Trennungen/Scheidungen ist es Notwendig, eine Regelung zu finden welche die Bedürfnisse des Kindes über Einzelinteressen stellt.

In keinem Fall darf es eine festgelegte Bevorzugung eines Elternteiles geben.

Da dieses komplexe Thema nicht zu meinen Kernthemen gehört, habe ich Ihre Anfrage an den entsprechenden Arbeitskreis innerhalb der Piratenpartei NRW weitergeleitet.

Auf der dieser (http://wiki.piratenpartei.de/Crew:AK/Arbeit_und_Soziales_NRW#Betreuungsrecht) Webseite finden Sie Ihre Anfrage wieder. Wenn Sie das Thema interessiert und Sie sich selbst einbringen möchten, dann wird Ihre Hilfe / werden Ihre Anregungen gerne von uns aufgenommen. Und dass ohne eine Partei Mitgliedschaft.

Ich hoffe, ich habe Ihnen mit dieser Antwort helfen können und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Klaus Hammer