Antwort 30.10.2023 von Klaus Holetschek CSU
Der Freistaat fördert mit zinsgünstigen Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Wohnungssuchende, die mit ihrem Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze einhalten.