Frage an Klaus Tischendorf bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Klaus Tischendorf
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Frage an Klaus Tischendorf von Gerd Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Tischendorf,
welchen Stellenwert hat die Menschenwürde bei Ihrer Tätigkeit?
Was unternehmen Sie, wenn sich ein Bürger der sich in seinen Grundrechten verletzt sieht an Sie wendet?
Ist es für Sie eine Verletzung von Grundrechten, wenn einem Bürger die Leistungen der beruflichen Rehabilitation verweigert werden?
Was würden Sie unternehmen, wenn eine Petition vorsätzlich falsch beantwortet wird?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Zettel,

die allgemeinen Menschenrechte haben in Deutschland Verfassungsrang. Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Jeder, der in Deutschland ein Abgeordneten- oder kommunales Mandat übernimmt, verpflichtet sich durch Eid die Gesetze unseres Landes zu achten. Menschenrechte sind für mich nicht politisch verhandelbar, sondern müssen konsequent durchgesetzt werden. Da wir in unserem Land eine klare Gewaltenteilung geregelt haben, kann ich Ihnen nur empfehlen, im Rahmen eine anwaltlichen Beratung dies Vorprüfen zu lassen. Falls Ihre Behauptung zutrifft, genügt eine formlose Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die dann die Ermittlungen aufnehmen muss.
Inwieweit eine Verletzung der Grundrechte in Ihrem Fall bei der beruflichen Rehabilitation und im Ergebnis des Petitionsverfahrens vorliegt, kann ich ohne konkrete Kenntnisse nicht beurteilen. Da Sie aus dem gleichen Wohnort wie ich sind, kann ich Ihnen anbieten, dass Sie mir Ihre Unterlagen zur Verfügung stellen und ich Ihnen nach Einsicht dieser meine Auffassung, ob wirklich eine Verletzung der Menschenrechte vorliegt, beantworten.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Tischendorf