Ist sich die Regierung über die Auswirkungen der geplanten Änderungen der Kranschreibungen für Ärzte und Chronischkranke bewusst?
Es geht darum dass im neuen Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, dass eine ärztliches Attest schon ab dem 1. Krankheitstag notwendig ist wie bisher ab dem 3. Dies bedeutet für Ärzte und Chronischkranke eine enorme Mehrbelastung.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen verfolgen das Ziel, Fehlanreize zu reduzieren und gleichzeitig die medizinische Versorgung zu verbessern. Deshalb werden wir die telefonische Krankschreibung abschaffen, die unrichtige Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu vermeiden und die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag gesetzlich vorsehen. Zudem werden wir im Rahmen des Primärarztsystems eine Termingarantie für Facharzttermine einführen und eine gesetzlich geregelte Infarktvorsorge etablieren.
Hintergrund ist, dass Deutschland im europäischen Vergleich sehr hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweist – durchschnittlich rund 18 Krankheitstage pro Arbeitnehmer und Jahr. Wir müssen deshalb die Frage stellen, ob diese Entwicklung allein medizinisch erklärbar ist oder ob Fehlanreize bestehen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen wollen wir Missbrauch erschweren und gleichzeitig für mehr Fairness gegenüber den Beschäftigten sorgen, die die Ausfälle ihrer Kolleginnen und Kollegen mittragen müssen. Die konkrete Ausgestaltung wird im Gesetzgebungsverfahren sorgfältig erfolgen und die berechtigten Interessen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Ärzten berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Körner
