Frage an Konstantin von Notz bezüglich Finanzen

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Konstantin von Notz
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Frage von Sebastian L. •

Frage an Konstantin von Notz von Sebastian L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr v. Notz,

können Sie mir sagen nach welchem Schlüssel / Kriterien die Zentralisationsmittel welche die Gemeinden (Trittau) vom Land bekommen auf die einzelnen Projekte / Objekte in der/den Gemeinden verteilt werden, und wie hoch diese Mittel sind (Quelle ?) ?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

Sebastian Lindemann

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Sehr geehrter Herr Lindemann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den sogenannten Zentralitätsmitteln für die Gemeinde Trittau. Dabei handelt es sich um eine spezielle Mittelzuweisung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches des Landes Schleswig-Holstein. Zuständig ist also das Land, genauer das Finanzministerium; zur Beantwortung Ihrer Frage darf ich Ihnen jedoch einige Grundzüge erläutern.

Beim kommunalen Finanzausgleich wird praktisch auf Landesebene ein Finanzierungstopf gebildet, aus dem die Kommunen nach bestimmten Kriterien Mittel erhalten. Diese Kriterien sind äußerst vielfältig, um den unterschiedlichen Aufgaben und Problemlagen der Kommunen gerecht zu werden. So sind im Finanzausgleichgesetz von Schleswig-Holstein (FAG) etwa zweckgebundene Zuweisungen z.B. für Büchereien oder Schulbauten vorgesehen, aber auch allgemeine "Schlüsselzuweisungen" ohne Zweckbindung. Auch die "Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben" nach § 15 FAG sind nicht direkt zweckgebunden. Sie gehen an Gemeinden, die -- wie Trittau - nach der Landesverordnung zum Zentralörtlichen System als "zentrale Orte" festgelegt wurden und eben Einrichtungen unterhalten, die wie z.B. Schwimmbäder auch in starkem Maße von EinwohnerInnen des Umlandes genutzt werden. Die Gemeinde muss laut Gemeindehaushaltsverordnung jedoch in einem Vorbericht zu ihrem Haushaltsplan darstellen, dass insgesamt Mittel in Höhe dieser Zuweisung für zentralörtliche Einrichtungen insgesamt ausgegeben wurden. In aller Regel liegen diese Zuweisungen weit unter den Kosten der zentralen Einrichtungen, so dass die Gemeinde noch weitere Mittel aufwenden muss. Entscheidend für ihre Höhe ist auch nicht die konkrete Einrichtung, sondern die Einstufung als zentraler Ort. Die Höhe der Zentralitätsmittel für das Unterzentrum Trittau ist also, ebenso wie die Höhe der anderen Zuweisungen, aus dem aktuellen Trittauer Haushaltsplan ersichtlich.

Ich freue mich über Ihr Interesse an der Kommunalpolitik und dem durchaus komplexen Thema der Gemeindefinanzierung und hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen etwas weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen ins schöne Schleswig-Holstein

Konstantin von Notz

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