Frage an Konstantin von Notz bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Konstantin von Notz von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,

bitte beantworten Sie Fragen zum Grundgesetz.

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Sind die Rechte der Kinder durch Artikel 1 Abs. 2 - Hinweis auf Menschenrechte - im Grundgesetz verankert?

Zu Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz
Haben auch Minderjährige - auf das Wort JEDER wird hingewiesen -
das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit?
Haben sie dieses Recht nur in der Gegenwart oder auch in ihrem
zukünftigen Leben?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. Gerne gehe ich im Folgenden darauf ein.

Klar ist: Kinder sind Menschen - das heißt, für sie gelten selbstverständlich die von Ihnen genannten Grund- und Menschenrechte des Grundgesetzes.

Als Grüne ist es für uns besonders wichtig, Politik für ein kinderfreundliches Land zu machen. Es geht uns darum, alle Kinder zu ihrem Recht kommen zu lassen - die aus den akademischen Haushalten genauso wie die aus den Arbeiterfamilien; die, deren Familien immer schon am gleichen Ort wohnen, genauso wie die, deren Eltern nach Deutschland eingewandert oder erst vor Kurzem zu uns gekommen sind; die mit Behinderung genauso wie die ohne; Mädchen genauso wie Jungs. Vor diesem Hintergrund wollen wir, dass die Kinderrechte explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden. Es muss klar sein, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben; auf Schutz, auf Förderung und auf Mitwirkung.

Mit besten Grüßen nach Schönwalde
Konstantin v. Notz

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